EU-Gipfel darf nicht scheitern / Chance für mehr Bürgernähe nutzen
(Berlin) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund richtet den eindringlichen Appell an die Bundesregierung, den ins Stocken geratenen Europäischen Verfassungsprozess entschlossen voranzutreiben und zu einem Erfolg zu führen. Die EU braucht dringend eine grundlegende Reform, um ihre Funktionsfähigkeit zu erhalten und um endlich mehr Bürgernähe umzusetzen. Die Städte und Gemeinden sind von europäischer Politik und Gesetzgebung in vielfältiger Weise betroffen. Zudem ist ein Gelingen des europäischen Integrationswerkes ohne die Unterstützung der Kommunen nicht denkbar, so Dr. Gerd Landsberg, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes heute (20. Juni 2007) in Berlin zum aktuell diskutierten Vorschlag der Bundesregierung, wie es mit dem Europäischen Verfassungsprozess weitergehen kann.
Der EU-Verfassungsvertragsentwurf ist ein Meilenstein in der Geschichte der europäischen Integration. Ob dieser nun in Form eines Grundlagen- oder Reformvertrages weitergeführt werden kann, ist eine der wichtigsten zurzeit diskutierten politische Fragen. Wir appellieren dringend an die politischen Entscheidungsträger in Europa, hier voranzukommen, so Landsberg weiter.
Für die Städte und Gemeinden ist der erfolgreiche Abschluss des Europäischen Verfassungsprozesses ein essentielles Anliegen. Im Entwurf eines Vertrages über eine Verfassung für Europa sind nicht zuletzt zahlreiche Rechte und Bestimmungen enthalten, die die Städte und Gemeinden in der Europäischen Union entscheidend aufwerten würden. Daher fordert der DStGB, dass bei der etwaigen Erarbeitung eines Europäischen Reformvertrages zur Fortführung des Verfassungsprozesses die aus der Sicht der Städte und Gemeinden unverzichtbaren Regelungen beibehalten werden:
- Ausdrückliche Achtung des kommunalen Selbstverwaltungsrechtes als Bestandteil der nationalen Identität der EU-Mitgliedstaaten.
- Explizite Ausdehnung des so genannten Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzips auf die kommunale Ebene.
- Stärkung des Ausschusses der Regionen der EU mit einem eigenen Klagerecht vor dem EuGH.
- Einführung von Gesetzesfolgenabschätzungsverfahren.
- Festschreibung des Konsultationsrechts der repräsentativen Kommunalverbände in der EU.
Die deutschen Städte und Gemeinden bejahen und unterstützen das Gelingen des Europäischen Einigungswerkes. Unverzichtbar ist für uns aber auch, dass unsere Rechte und Forderungen in der Europäischen Union anerkannt werden. Nur durch eine echte Einbindung und Aufwertung der Kommunen in Europa kann mehr Bürgernähe, Transparenz und Akzeptanz für die Europäische Union verwirklicht werden. Die Regierungen der europäischen Mitgliedstaaten sollten diese historische Chance nicht versäumen, so Landsberg abschließend.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Pressestelle
Marienstr. 6, 12207 Berlin
Telefon: (030) 773070, Telefax: (030) 77307200
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