Pressemitteilung | Deutsche Polizeigewerkschaft im dbb Landesverband Bayern e.V. (DPolG)

EU greift in Arbeitszeiten der Polizei ein! / DPolG gegen starre Vorgaben aus Brüssel

(Nürnberg) - Hermann Benker, Vorsitzender des bayerischen Landesverbandes der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), hat sich gegen die Arbeitszeitvorgaben der EU ausgesprochen. Das bayerische Innenministerium forderte er auf, von der Möglichkeit einer Ausnahmeregelung für die Polizei Gebrauch zu machen. In einer Diskussionsveranstaltung seiner Gewerkschaft mit dem Bayerischen Europaminister Söder in Nürnberg hat er sich zudem dafür ausgesprochen, die Beschäftigten umfassend einzubinden und die Schicht- und Einsatzzeiten in Dienstvereinbarungen zwischen Dienststellen und Personalvertretungen weiterhin flexibel zu regeln.

Die EU-Richtlinie 2003/88/EG macht die Vorgabe einer verbindlichen Mindestruhezeit von 11 zusammenhängenden Stunden in einem 24-Stunden-Zeitraum. Insbesondere der Wechselschichtdienst der bayerischen Polizei weicht aus guten Gründen davon ab und entspricht somit nicht den Vorgaben der EU Richtlinie. Gleiches gilt für Einsatzzeiten geschlossener Einheiten, wie z. B. der Bereitschaftspolizei oder der Unterstützungskommandos, die ebenfalls der EU-Richtlinie angepasst werden müssten.

Nach Benkers Ansicht ist eine Ausnahmeregelung für die Polizei in dieser EU-Richtlinie erforderlich, zumal auch andere Bereiche, wie Berufsfeuerwehr und Krankenhäuser, ebenfalls davon ausgenommen sind.

Die Belastungen des Wechselschichtdienstes sind durch die Verlängerung der Wochenarbeitszeit auf 42 Stunden massiv gestiegen, da hierdurch Regenerationsphasen im Umfang von rund 10 Tagen pro Jahr weggefallen sind. Vor diesem Hintergrund ist der Versuch, sich hinter einer EU-Richtlinie zu verstecken nicht glaubhaft und in der Sache auch nicht hilfreich. Benker fordert daher eine Rückkehr zur 40-Stunden-Woche.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Polizeigewerkschaft Landesverband Bayern (DPoIG) Pressestelle Erzgießereistr. 20b, 80335 München Telefon: (089) 526004, Telefax: (089) 529725

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