Pressemitteilung | Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. (bpt)
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EU-Heimtierausweis: Reisevorschriften für Hunde, Katzen und Frettchen

(Frankfurt) - Seit dem Jahr 2004 müssen Hunde, Katzen und Frettchen grundsätzlich mit einem Mikrochip oder – übergangsweise noch bis zum Jahr 2011 - durch Tätowierung gekennzeichnet sein, eine gültige Tollwutimpfung vorweisen und den EU-Heimtierausweis mitführen, wenn sie grenzüberschreitend reisen.

Diese Regelung gilt für die EU-Mitgliedsstaaten Belgien, Deutschland, Dänemark (einschließlich Grönland und Faröer Inseln), Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch Guayana, Guadeloupe, Martinique und Réunion), Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern. Außerdem für Gibraltar und Portugal (einschließlich der Azoren und Madeira).

Für die Einreise nach Irland, Schweden, Malta und das Vereinigte Königreich gelten für eine Übergangszeit von fünf Jahren zusätzliche Anforderungen. Detaillierte Informationen dazu sind im Internet erhältlich:

- Irland und Vereinigtes Königreich
- Malta
- Schweden

Pass, Kennzeichnung und Impfung sind verbindliche Bestandteile der EU-Anforderungen, deshalb sollte der EU-Heimtierpass nur für gekennzeichnete Tiere verwendet werden.


Wiedereinreise aus Drittländern

Die für das Reisen zwischen Mitgliedsstaaten festgelegten Regeln gelten ebenfalls für Nachbarländer, deren Tollwutstatus dem der EU entspricht. Zu diesen Ländern gehören: Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, die Schweiz und Vatikanstadt. Gültiger Tollwutschutz, Kennzeichnung und Dokumentation im EU-Heimtierpass werden also bei der Einreise in diese Länder wie auch bei der Wiedereinreise nach Deutschland akzeptiert.

Reisen Heimtiere aus einem anderen Drittland nach einem Kurzaufenthalt (z. B. Urlaub) wieder nach Deutschland ein, gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Bei Einreise aus einem Land mit in Bezug auf Tollwut zufrieden stellender Tiergesundheitslage genügen ebenfalls eine gültige Tollwutschutzimpfung, die Kennzeichnung und Dokumentation im EU-Heimtierpass. Derzeit gilt dies für folgende Länder: Ascension, Vereinigte Arabische Emirate, Antigua und Barbuda, Niederländische Antillen, Argentinien, Australien, Aruba, Bosnien und Herzegowina, Barbados, Bulgarien, Bahrain, Bermuda, Belarus, Kanada, Chile, Fidschi, Falklandinseln, Hongkong, Kroatien, Jamaika, Japan, St. Kitts und Nevis, Kaimaninseln, Montserrat, Mauritius, Mexiko, Neukaledonien, Neuseeland, Französisch-Polynesien, St. Pierre und Miquelon, Rumänien, Russische Föderation, Singapur, St. Helena, Trinidad und Tobago, Taiwan, US Vereinigte Staaten von Amerika (einschließlich Guam), St. Vincent und die Grenadinen, Vanuatu, Wallis und Futuna, Mayotte (Stand Mai 2006). Für die Einreise in die genannten Länder gelten die einzelstaatlichen Bestimmungen!

2. Bei Einreise aus einem anderen Drittland muss das Tier rechtzeitig vor der geplanten Reise in Deutschland gegen Tollwut geimpft und der Antikörpertiter von einem zugelassenen Labor bestimmt werden. Alle Anforderungen für eine problemlose Wiedereinreise sind erfüllt, wenn das positive Titerergebnis (mind. 0,5 IE/ml Blut) ebenso wie die Impfung und Kennzeichnung im EU-Heimtierausweis dokumentiert sind und dieser mitgeführt wird. Die Antikörpertitrierung muss bei einem Heimtier, bei dem die Tollwutimpfung nach den vom Impfhersteller vorgegebenen Zeitabständen wieder aufgefrischt wird, nicht wiederholt werden. Für die Einreise in nicht gelistete Drittländer gelten ebenfalls die einzelstaatlichen Bestimmungen!

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. Pressestelle Hahnstr. 70, 60528 Frankfurt am Main Telefon: (069) 6698180, Telefax: (069) 6668170

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