EU-Kommission contra Italien: AuslĂ€nder bei VerkehrssĂŒnden nicht diskriminieren
(MĂŒnchen) - Mit einem nach Ansicht des ADAC wegweisenden Urteil hat jetzt der EuropĂ€ische Gerichtshof (EuGH) fĂŒr mehr Gerechtigkeit auf europĂ€ischen StraĂen gesorgt. Grund fĂŒr die Klage der EU-Kommission gegen den italienischen Staat war die ungerechtfertigte Diskriminierung eines deutschen Autofahrers, der in Italien beim Telefonieren mit dem Handy erwischt wurde. Weil er sich weigerte, die dafĂŒr vorgesehene GeldbuĂe in Höhe von 50 000 Lire (25,82 Euro) zu zahlen und auch die danach verhĂ€ngte Kaution in doppelter Höhe nicht begleichen wollte, nahm ihm die Polizei kurzerhand den FĂŒhrerschein weg.
In der Höhe der Kaution von rund 52 Euro sah das Gericht eine Diskriminierung des auslĂ€ndischen VerkehrssĂŒnders. Ein italienischer StaatsbĂŒrger hĂ€tte bei gleichem RegelverstoĂ innerhalb einer bestimmten Frist die HĂ€lfte zahlen oder Einspruch einlegen können. Zwar erklĂ€rte es der Gerichtshof grundsĂ€tzlich fĂŒr zulĂ€ssig, eine Kaution zu verlangen, der Betrag erschien den Richtern jedoch zu hoch. Ihrer Ansicht nach hĂ€tte es genĂŒgt, eine Kaution in Höhe der MindestbuĂe zu verlangen, die dann bei Nichtzahlung der Strafe verfallen wĂ€re. Durch die ĂŒberhöhte Kaution wĂŒrde der Betroffene zudem genötigt, die niedrigere GeldbuĂe unter Verzicht auf die, einem Einheimischen zugebilligte Ăberlegungsfrist, sofort zu bezahlen.
FĂŒr den ADAC hat dieser Fall wieder einmal gezeigt, dass im Interesse gröĂtmöglicher Gerechtigkeit eine Vereinheitlichung verkehrs- und verfahrensrechtlicher Vorschriften in Europa dringend erforderlich ist. Dann gĂ€be es auch erheblich weniger Probleme bei der grenzĂŒberschreitenden Verfolgung von VerkehrssĂŒnden.
Quelle und Kontaktadresse:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC)
Am Westpark 8
81373 MĂŒnchen
Telefon: 089/76760
Telefax: 089/76762500
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