Pressemitteilung | SPECTARIS. Deutscher Industrieverband fĂŒr Optik, Photonik, Analysen- und Medizintechnik e.V.

EU-Kommission genehmigt wesentliche Ausnahmen fĂŒr gekĂŒhlte Laborzentrifugen

(Berlin) - Die EU-Kommission hat eine wichtige Ausnahmegenehmigung fĂŒr gekĂŒhlte Laborzentrifugen erteilt, die fĂŒr den Betrieb bestimmte fluorierte Gase benötigen, die unter die F-Gase-Verordnung der EU fallen. Die entsprechende DurchfĂŒhrungsverordnung 2024/2729 wurde heute im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt am 24. Oktober 2024 in Kraft. Damit wird die VerfĂŒgbarkeit dieser zentralen Technologie fĂŒr die nĂ€chsten vier Jahre gesichert und der Analysen-, Bio- und Labortechnikbranche dringend benötigte Planungssicherheit und Entwicklungszeit geboten.

Ohne die Ausnahme wĂ€ren diese GerĂ€te ab dem 1. Januar 2025 auf dem europĂ€ischen Markt nicht mehr verfĂŒgbar gewesen. Aufgrund der hohen Sicherheitsanforderungen fĂŒr gekĂŒhlte Laborzentrifugen, existieren derzeit keine sofort einsetzbereiten, sicheren Alternativen mit niedrigem Treibhauspotenzial. „Die Ausnahmegenehmigung war ein notwendiger Schritt, um den reibungslosen Betrieb der vielen Labore sicherzustellen“, erklĂ€rt Jörg Mayer, GeschĂ€ftsfĂŒhrer von SPECTARIS. Die GerĂ€te spielen eine entscheidende Rolle in der Forschung, im Gesundheitswesen, bei der Wasser- und Bodenanalyse fĂŒr Umwelttests, bei der Kontrolle der LebensmittelqualitĂ€t und in vielen anderen Bereichen. „GekĂŒhlte Laborzentrifugen sind unabdingbar, wenn es um den Umgang mit sehr temperaturempfindlichen Proben geht. Eine sichere, bestĂ€ndige und prĂ€zise KĂŒhlung der GerĂ€te ist hier unverzichtbar.“

Mit der Genehmigung zum weiteren Inverkehrbringen der GerĂ€te ist auch die Möglichkeit des Exports sichergestellt. Sowohl SPECTARIS als auch das Bundesministerium fĂŒr Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUV) hatten die Kommission auf die Notwendigkeit des Exports hingewiesen. Die Kommission hat bestĂ€tigt, dass wenn Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden können, sie auch ausgefĂŒhrt werden dĂŒrfen und zwar auch, wenn das Inverkehrbringen auf der Grundlage einer Ausnahme erfolgt. SPECTARIS begrĂŒĂŸt ausdrĂŒcklich diese Klarstellung, die den exportorientierten Mitgliedern von SPECTARIS weitere Rechtssicherheit gibt.

Die SPECTARIS-Mitgliedsunternehmen erkennen die Bedeutung des Ausstiegs aus fluorierten Treibhausgasen (F-Gase) fĂŒr den Klimaschutz an und setzen bereits ĂŒberall dort, wo dies möglich ist, auf alternative KĂŒhlmittel. In einigen sensiblen Bereichen wie der KĂŒhlung von Laborzentrifugen benötigen die Unternehmen jedoch noch weitere Entwicklungszeit, um den hohen Leistungs- und Sicherheitsstandards zum Schutz der Anwender und Proben beim Einsatz alternativer KĂ€ltemittel gerecht werden zu können.

Die im MĂ€rz 2024 in Kraft getretene Neufassung der F-Gase-Verordnung hatte diesen Umstand zunĂ€chst nicht ausreichend berĂŒcksichtigt. „Wir begrĂŒĂŸen diesen pragmatischen Schritt der EU-Kommission, der nicht nur fĂŒr die Branche, sondern auch fĂŒr Patienten und die medizinische Forschung von großer Bedeutung ist“, ergĂ€nzt Mayer. „Die Unternehmen werden den Übergang zu alternativen Technologien ohne F-Gase weiterhin vorantreiben, wo dies sicher möglich ist.“

Quelle und Kontaktadresse:
SPECTARIS. Deutscher Industrieverband fĂŒr Optik, Photonik, Analysen- und Medizintechnik e.V., Christof WeingĂ€rtner, Pressesprecher(in), Werderscher Markt 15, 10117 Berlin, Telefon: 030 414021-0

NEWS TEILEN: