EU-Kommission schießt über das Ziel hinaus
(Berlin) - Mit dem vorgelegten Entwurf einer Umwelthaftungsrichtlinie will die EU-Kommission ein einheitliches System der Haftung für Schäden an Umwelt und Artenvielfalt (Biodiversität) etablieren. Damit soll sichergestellt werden, dass Umweltschäden ausgeglichen werden und diejenigen vorsichtiger vorgehen, die die Umwelt mit ihren Handlungen gefährden können. Der Deutsche Bauernverband (DBV) unterstreicht die Notwendigkeit des Umweltschutzes. Auch Land- und Forstwirtschaft seien durch Umweltschadstoffe belastet. Ob durch eine Umwelthaftungsrichtlinie Umweltschäden vermieden werden können, müsse aber sorgfältig geprüft werden.
Inhalt der Richtlinie ist neben einer Definition der Schutzgüter auch eine Liste von Handlungen, bei denen der Handelnde unabhängig von einem Verschulden haften soll, wenn diese Handlungen einen Schaden an der Umwelt oder der Artenvielfalt zur Folge haben. Für alle übrigen Handlungen haftet nur, wer den daraus folgenden Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Ist ein Verursacher nicht zu ermitteln oder wurde der Schaden durch höhere Gewalt herbeigeführt, müssen die Mitgliedstaaten für die Beseitigung aufkommen.
Nach Auffassung des DBV schießt die EU-Kommission bei der verschuldensunabhängigen Haftung über das Ziel hinaus. Es sei zum Beispiel nicht zu rechtfertigen, dass Landwirte für Schäden haften müssen, die trotz ordnungsgemäßer Anwendung zugelassener Pflanzenschutzmittel entstanden seien. Da die Hersteller von Pflanzenschutzmitteln über die Produkthaftungsrichtlinie umfassend für eine Haftung herangezogen werden könnten und ein umfängliches staatliches Zulassungsverfahren unter Einschluss der Umweltprüfungen durchlaufen werden müsse, sei es nicht erforderlich, auch den Landwirt in die Haftung bei Schäden einzubeziehen. Der DBV kritisiert auch das Fehlen einer Haftungsbegrenzung in der Richtlinie. Im Umweltbereich könnten Schäden sehr schnell in Millionenhöhe steigen, was insbesondere im Bereich der verschuldensunabhängigen Haftung nicht tragbar sei. Deshalb werde die EU-Kommission nach Ansicht des DBV auch scheitern, wenn sie bei der Umsetzung der Richtlinie eine Versicherungspflicht einführen will.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)
Godesberger Allee 142-148
53175 Bonn
Telefon: 0228/81980
Telefax: 0228/8198205
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