Pressemitteilung | Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V (BDZV)
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EU-Mitteilung bietet Chance, Mehrwertsteuer für Zeitungen zu reduzieren/ Zeitungen gehören zum Grundbedarf

(Berlin) - Die Zeitungsverleger erwarten von der Bundesregierung, dass diese sich gegenüber der EU dafür einsetzt, den reduzierten Mehrwertsteuersatz für Zeitungen (sieben Prozent) abzusenken. Noch konsequenter sei es, die Mehrwertsteuer für Zeitungen auf einen Nullsatz zurückzufahren, heißt es in einem Schreiben an Bundesfinanzminister Peer Steinbrück. Denn grundsätzlich sei nicht nachvollziehbar, warum Zeitungsinhalte, die in nicht ersetzbarer Weise der politischen Meinungs- und Willensbildung dienten, überhaupt besteuert würden.

Anlass für das Schreiben der Verleger ist das Vorhaben der EU-Kommission, die Mehrwertsteuersätze der einzelnen Mitgliedsstaaten jetzt neu zu ordnen. In einer aktuellen Mitteilung schlägt die Kommission vor, die Steuer in drei Korridoren festzulegen: ein Standardsatz, der bei mindestens 16 Prozent liegt; ein ermäßigter Satz zwischen zehn und zwölf Prozent für bestimmte Güter und Dienstleistungen; ein stark reduzierter Satz zwischen null und fünf Prozent, der für Produkte und Services des so genannten Grundbedarfs gelten soll. In diesem letztgenannten Bereich müsse auch die Zeitung verankert werden, so der BDZV.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV), Haus der Presse Hans-Joachim Fuhrmann, Leitung, Kommunikation Markgrafenstr. 15, 10969 Berlin Telefon: (030) 726298-0, Telefax: (030) 726298-299

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