EU muss kommunale Daseinsvorsorge respektieren - Ländliche Räume dürfen keine Restgröße europäischer Raumordnungspolitik werden
(Berlin) - Der Präsident des Bayerischen Gemeindetags, Dr. Uwe Brandl, und der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, Dr. Gerd Landsberg, haben heute (10. Mai 2007) in München davor gewarnt, die Kommunalwirtschaft durch immer weitere Einschränkungen zu gefährden.
Im Rahmen der Daseinsvorsorge erbringen die Städte und Gemeinden für ihre Bürger zentrale Leistungen, wie Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und öffentlichen Nahverkehr in hoher Qualität zu akzeptablen Preisen. Das darf nicht durch zunehmenden Privatisierungsdruck immer wieder in Frage gestellt werden. Privat vor Staat ist bei der kommunalen Daseinsvorsorge oft der falsche Weg. Das zeigt ein Blick ins Ausland: in England und Frankreich finden bei der Wasserversorgung umfangreiche Rekommunalisierungen statt, weil die Privatisierung die Wasserqualität verschlechtert hat und die Preise deutlich gestiegen sind. Die Daseinsvorsorge ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor mit entscheidender Bedeutung für die Entwicklung vor Ort, an der die Bürger festhalten wollen und die sie mitgestalten. Allein die im Verband kommunaler Unternehmen (VKU) organisierten Betriebe weisen 247.000 Arbeitsplätze und einen Jahresumsatz von 67 Milliarden Euro aus. Stadtwerke sind eine der größten Auftraggeber für das örtliche Handwerk sagte Landsberg.
Die EU muss die kommunale Daseinsvorsorge endlich dauerhaft respektieren. Eine Ausdehnung des Wettbewerbsrechts im Sinne des EU-Binnenmarkt-Modells auf die lokale Ebene lehnen die Städte und Gemeinden ab. Gerade für kleinere Kommunen ist es unverzichtbar, die interkommunale Zusammenarbeit vom EU-Vergaberecht freizustellen erklärte Brandl. Die Zusammenarbeit zwischen Kommunen ist eine bewusste Alternative zur Privatisierung und bietet ein hohes Einsparpotential, um die Leistungen für die Bürger und Bürgerinnen effektiver und preiswerter zu erbringen. Diese interkommunale Aufgabenwahrnehmung ist Inhalt der kommunalen Organisationshoheit und gehört zur Identität der kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland. Sie muss beachtet werden und darf nicht durch immer weitere Ausschreibungspflichten in Frage gestellt werden.
Zudem muss es den Kommunen erleichtert werden, öffentliche Aufgaben auch gemeinsam mit privaten Partnern zu erledigen nach dem Prinzip: Partner: Staat und Privat!. Hier sind vor allem die EU-Vorgaben viel zu unflexibel, sie stellen vielmehr ein Hindernis für den allseits gewollten Ausbau partnerschaftlichen Zusammenwirkens von öffentlicher Hand und Privatwirtschaft dar. Nicht akzeptabel ist vor allem, dass die EU schon bei geringen privatrechtlichen Beteiligungen ein zu starres Korsett des europäischen Binnenmarktrechts erzwingt. Wir sind sicher, sagte der Präsident des Bayerischen Gemeindetages, dass der Integrationsprozess in Europa misslingen wird, wenn sich die EU in die Kooperation von kleinsten Gemeinden einmischt und den Bürgern Vorgaben macht, die sie eindeutig nicht wollen.
Brandl warnte auch davor, strukturschwache ländliche Räume zur Restgröße europäischer Raumordnungs- und Wirtschaftförderpolitik zu degradieren. Die territoriale Agenda der EU muss ernst machen mit dem Ausgleich zwischen den verschiedenen Regionen, wie ihn der EG-Vertrag vorsieht. Gerade die strukturschwachen ländlichen Räume in Europa müssen, auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, unterstützt und ihr nach wie vor erhebliches Potential genutzt werden. Über die Hälfte der deutschen Wirtschaftleistungen wird im ländlichen Raum erbracht. Gerade das besondere wirtschaftliche Potential ländlich geprägter Gebiete, wie beispielsweise der Anbau von Energiepflanzen und der Tourismus, müssen weiter gestärkt und ausgebaut werden. Nur durch die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen wird es gelingen, Wanderungsbewegungen zu Lasten des ländlichen Raumes entgegen zu wirken. Deswegen erwarten wir, so Brandl, dass der bisherige Entwurf für eine territoriale Agenda der EU sowie manche nationale Bestrebung, die sich einseitig auf Metropolregionen konzentriert, entsprechend geändert werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Pressestelle
Marienstr. 6, 12207 Berlin
Telefon: (030) 773070, Telefax: (030) 77307200
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen

