Pressemitteilung | Bundeszahnärztekammer Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK)

EU nimmt Regulierung Freier Berufe ins Visier / 11. Europatag von Bundeszahnärztekammer und Bundesverband der Freien Berufe e. V. diskutierte die Risiken für die Freien (Heil-)Berufe auf europäischer Ebene

(Berlin) - Die Europäische Kommission möchte das Wirtschaftswachstum in der EU ankurbeln, um den Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise entgegen zu wirken. Deshalb prüft sie u. a. die Notwendigkeit berufsrechtlicher Vorgaben für Freie Berufe, um "ökonomische Barrieren" abzubauen. Was dies konkret für die Freien (Heil-)Berufe bedeutet, wenn die Vorgaben zu Berufszugang und Berufsausübung aufgeweicht werden, diskutierten heute Experten auf dem 11. Europatag, der gemeinsam von Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und dem Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) in Berlin durchgeführt wurde. Der Europatag analysierte die aktuelle Binnenmarktstrategie der Europäischen Kommission mit Blick auf spezielle Berufsgruppen, aber auch die Konsequenzen für Patienten und Verbraucher. Vertreter der Europäischen Institutionen, des Deutschen Bundestags, der Bundesregierung, der Wissenschaft und betroffener Berufsverbände erörterten die Zukunft der Freien Berufe.

Ziel der Binnenmarktstrategie ist die Vertiefung des gemeinsamen Binnenmarkts und der Abbau "ungerechtfertigter Regulierung", zu der aus Sicht der Europäischen Kommission auch zahlreiche berufsrechtliche Regelungen Freier Berufe gehören. Auf dem Prüfstand stehen dabei vor allem die Bestimmungen zur Fremdkapitalbeteiligung, der interprofessionellen Zusammenarbeit, zu Rechtsformerfordernissen sowie zu Fragen von Gebührenordnungen in Form von Mindestgebühren, wie etwa GOÄ und GOZ.

BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel kritisierte die rein ökonomisierte Betrachtung berufsrechtlicher Regulierungen: "Die Vorgaben zu Berufszugang und Berufsausübung haben viel wesentlicher den Schutz von Patienten oder Verbrauchern im Visier. Nur wer eine sehr spezifische Ausbildung, sprich Qualifikation nachweisen kann, darf z.B. Patienten behandeln. Natürlich ist dies eine Hürde, aber eine sehr wohlüberlegte, die auch die Qualität freiberuflicher Leistungen sichert", so Engel.

Hintergrund

Die Weiterentwicklung und Vertiefung des europäischen Binnenmarktes ist angesichts der anhaltenden Schulden- und Wirtschaftskrise in vielen EU-Mitgliedstaaten einer der politischen Schwerpunkte der amtierenden Kommission. Zu diesem Zweck will sie im Zuge der Binnenmarkstrategie in den kommenden Monaten 22 Initiativen auf den Weg bringen, um das Wirtschaftswachstum in der EU zu stimulieren. Zu den angekündigten Maßnahmen gehören neben dem Abbau berufsrechtlicher Regulierung unter anderem auch eine verstärkte Normierung von Dienstleistungen oder ein verbessertes Vergaberecht.

Bei einem regulierten Beruf wird durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften festgelegt, dass die Berufsausübung nur erfolgen darf, wenn der Nachweis über eine bestimmte Qualifikation erbracht wurde.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundeszahnärztekammer Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V. Pressestelle Chausseestr. 13, 10115 Berlin Telefon: (030) 400050, Fax: (030) 40005200

(dw)

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