EU-Parlament legt gute rahmenbedingungen für zulassung von produkten fest
(Brüssel) - In einer Abstimmung zum sogenannten Warenpaket hat das Europäischen Parlament gestern deutliche Verbesserungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erreicht. Das Warenpaket legt die künftigen Rahmenbedingungen für die Zulassung von Produkten und die Marktüberwachung im EU-Binnenmarkt fest. Hanns-Eberhard Schleyer, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), erklärt dazu:
"Die Einführung des Verhältnismäßigkeitsprinzips bei der Vergabe des CE-Kennzeichens ist ein großer Fortschritt. Der Umfang des Konformitätsbewertungsverfahren dessen erfolgreicher Durchlauf notwendig ist, um ein CE-Kennzeichen zu erhalten wird künftig von der Größe des Unternehmens, dem Sektor und der technischen Komplexität des Produkts abhängen. Für das Handwerk mit seinen charakteristischen Sonderanfertigungen und Kleinserien stellt dies eine Erleichterung dar, zumal das CE-Kennzeichen entscheidend ist für den Erfolg am Markt.
Wenn sich die Europaabgeordneten demnächst mit der Ausgestaltung der einzelnen Sektoren-Richtlinien darunter die Bauprodukt-Richtlinie befassen, müssen sie unbedingt darauf achten, die neuen Kriterien der Verhältnismäßigkeit auch hier zur Anwendung zu bringen.
Wir begrüßen darüber hinaus, dass durch das Abstimmungsergebnis die Möglichkeit geschaffen wurde, seitens der Verbände und Wirtschaftsvereinigungen eigene Testzentren einzurichten. Die dauerhafte Integration weiterer gesellschaftlicher Stützen ist notwendig, um die Fortentwicklung des Binnenmarkts in diesem wichtigen Bereich verantwortlich zu gestalten."
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)
Pressestelle
Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin
Telefon: (030) 20619-0, Telefax: (030) 20619-460
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