Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP)
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EU-Parlament stimmt für Kompromiss zu Neuen Züchtungsmethoden

(Bonn) - Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) begrüßt die Zustimmung des EU-Parlamentes zum Trilogergebnis über die Verordnung für sogenannte Neue Genomische Techniken (NGT). „Das Parlament schafft die notwendige Planungssicherheit für Züchtungsunternehmen in Deutschland und der EU und ermöglicht die Anwendung dieser Methoden auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen“, kommentiert Stephanie Franck, BDP-Vorsitzende, das Abstimmungsergebnis.

Mit der Zustimmung des Parlamentes findet eine intensive und notwendige Diskussion um den Einsatz neuer innovativer Züchtungsmethoden ein erfolgreiches Ende. Im Jahr 2018 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass alle Pflanzen aus neuen Züchtungsmethoden pauschal dem Gentechnikrecht unterliegen. Dies hatte in der Pflanzenzüchtungsbranche und vor allem in der Wissenschaft für Kritik gesorgt, da das Urteil nicht berücksichtigte, dass mit den neuen Methoden auch Pflanzen erzeugt werden können, die sich von herkömmlich gezüchteten nicht unterscheiden. Im Juli 2023 hatte die Kommission daher einen Verordnungsvorschlag zur Neuordnung des Rechtsrahmens vorgelegt, der eine differenzierte Betrachtung von NGT-Pflanzen vornimmt und solche, die auch natürlicherweise oder durch herkömmliche Züchtungsverfahren erzeugt werden könnten, von den aufwendigen Regulierungsanforderungen des Gentechnikrechts ausnimmt. Diesem Ansatz folgt auch der nun verabschiedete Kompromiss, der im Trilog durch Rat, Parlament und Kommission erarbeitet wurde.

Durch die klare Differenzierung von NGT-Pflanzen anhand wissenschaftlicher Kriterien wird Rechtssicherheit geschaffen. Die vorgesehenen Regulierungsauflagen für NGT1-Pflanzen sind angemessen und praktikabel. „Die neuen Regelungen schaffen die Voraussetzung einer praxisnahen Anwendung der neuen Züchtungsmethoden und stellen somit sicher, dass Pflanzen der NGT-Kategorie 1 zügig der praktischen Landwirtschaft zur Verfügung gestellt werden können. Damit erhält die Züchtung ein weiteres wichtiges Werkzeug, um ihren Beitrag zur Bewältigung globaler Herausforderungen wie Klimawandel, Ressourcenschonung und Ernährungssicherheit zu leisten“, so Franck.

Nächste Schritte für ein modernes Innovationsumfeld
Mit der Zustimmung des Parlamentes ist der letzte Schritt im Abstimmungsprozess um die neue NGT-Verordnung erreicht. Die entsprechenden Regelungen werden zwei Jahre nach der Veröffentlichung des endgültigen Verordnungstextes Gültigkeit erlangen, da in der Zwischenzeit noch delegierte und Durchführungsrechtsakte zur konkreten Umsetzung in den Mitgliedstaaten festgelegt werden müssen. „Diese Phase muss genutzt werden, um die Verordnung sachgerecht umzusetzen“, fordert Franck. „Für die erfolgreiche Integration der neuen Methoden in die züchterische Arbeit kommt es nun auch darauf an, dass Innovationen in der Pflanzenzüchtung nicht durch Patentansprüche behindert werden. Der BDP wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Patentierbarkeit von biologischem Material, welches auch in der Natur vorkommen oder entstehen könnte, nicht möglich sein darf - unabhängig davon, wie es hergestellt wurde“, so Franck.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP), Kaufmannstr. 71-73, 53115 Bonn, Telefon: 0228 9858110

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