EU-Pläne gefährden grenzüberschreitenden Online-Handel / Versandhandelsverband: Verbraucherlandprinzip darf sich nicht durchsetzen
(Frankfurt am Main) - Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) hofft, dass sich das von der EU geplante Verbraucherlandprinzip für grenzüberschreitenden Handel nicht durchsetzen wird. Diese Regelung gefährdet den Online-Handel mit Kunden aus anderen EULändern und die Expansion kleinerer Online-Versender in das europäische Ausland. bvh-Hauptgeschäftsführer Dr. Thomas Steinmark sagt: Kein Unternehmen kann gleichzeitig das Vertragsrecht von 27 verschiedenen Mitgliedsstaaten befolgen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen können sich keine horrenden Kosten für Rechtsberatung leisten.
Nach der geplanten Rom I-Verordnung soll für deutsche Online-Händler in Zukunft schwedisches bzw. französisches Recht gelten, wenn Schweden oder Franzosen bei ihnen einkaufen. Das Verbraucherlandprinzip würde beim Online-Kauf immer das Recht des Landes gelten lassen, in dem der Käufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Steinmark sagt: Diese Regelung ist unangemessen, denn sie belastet die Gewerbetreibenden einseitig. Er empfiehlt der EUKommission, eine Studie zur Folgenabschätzung der geplanten Neuerung durchführen zu lassen.
Der bvh lehnt die von der EU geplante Verschärfung des geltenden Rechts ab. Käufer und Verkäufer sollen sich weiterhin frei entscheiden können, welches nationale Recht beim Kauf Anwendung findet. Das ist für den Käufer nicht nachteilig, denn auf europäischer Ebene existiert bereits ein weltweit einzigartiges Verbraucherschutzniveau. Auch nach dem jüngsten Brief der deutschen Wirtschaft nach Brüssel wird der bvh seinen Standpunkt gemeinsam mit anderen deutschen Wirtschaftsverbänden weiter verfolgen. Außerdem befindet er sich gemeinsam mit dem Europäischen Versandhandelsverband EMOTA im Dialog mit der EU-Kommission.
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