EU-Rat entscheidet über neue Pauschalreiserichtlinie
(Berlin) - Anlässlich der heutigen Entscheidung des Rates der Europäischen Union zur Reform der EU-Pauschalreiserichtlinie zieht der Deutsche Reiseverband (DRV) eine überwiegend positive Bilanz. Die finalen Klarstellungen bringen mehr Rechtssicherheit für die Branche und greifen zentrale Anliegen der Reisewirtschaft auf.
Mehr Klarheit bei Definitionen und außergewöhnlichen Umständen
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Rat insbesondere bei den Definitionen und der Abgrenzung zwischen Pauschalreisen und Einzelleistungen für die notwendige Klarheit gesorgt hat. Das ist ein wichtiger Beitrag zu praktikablen und verlässlichen Rahmenbedingungen im europäischen Reiserecht“, erklärt DRV-Präsident Albin Loidl.
Positiv hervorzuheben ist zudem, dass die Kriterien für das Vorliegen außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände präzisiert wurden. Die entsprechenden Klarstellungen – etwa im Hinblick auf Situationen im Zielgebiet, am Abreiseort oder entlang der Reiseroute – stärken die Rechtssicherheit für Unternehmen und schaffen gleichzeitig Transparenz für Verbraucher.
Kriseninstrumente bleiben unberücksichtigt
Nach wie vor keine Lehren aus der Pandemiesituation hat die EU bei der Rückerstattungsfrist gezogen: Es bleibt bei der 14-Tagesfrist, innerhalb derer der Veranstalter dem Kunden den Reiserpreis bei Stornierung oder Kündigung erstatten muss. Die aktuelle geopolitische Lage, insbesondere die anhaltende Nahost-Krise, verdeutlicht erneut die strukturellen Schwächen im Umgang mit außergewöhnlichen Marktsituationen. „Gerade aktuelle Krisen zeigen, wie wichtig es gewesen wäre, für Situationen dieses Ausmaßes zusätzliche Instrumente vorzusehen – etwa obligatorische Gutscheinlösungen oder mehr Flexibilität bei Rückerstattungsfristen“, so Loidl. „Dass diese Punkte keinen Eingang in die Richtlinie gefunden haben, ist aus unserer Sicht eine verpasste Chance.“
Die Reform der Pauschalreiserichtlinie stellt insgesamt einen wichtigen Schritt hin zu einem klareren und praxisnäheren Rechtsrahmen dar. Insbesondere die eindeutige Abgrenzung von Reisearten, der Erhalt bewährter Strukturen sowie die Berücksichtigung zentraler Branchenanliegen tragen zu mehr Planungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit bei.
Nächste Schritte nach der Ratsentscheidung
Mit der heutigen Entscheidung des Rates wird das Gesetzgebungsverfahren auf europäischer Ebene abgeschlossen. Die Richtlinie muss nun im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und tritt nach 20 Tagen in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben 28 Monate Zeit sie umzusetzen. Zusätzlich wurde eine sechsmonatige Übergangsfrist eingeräumt. Die neuen Regelungen finden voraussichtlich ab 2029 Anwendung.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Reiseverband e.V. (DRV), Lietzenburger Str. 99, 10707 Berlin, Telefon: 030 28406-0
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