Pressemitteilung | VhU - Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. - Hauptgeschäftsstelle

EU sollte die Chemikaliengruppe PFAS nicht generell verbieten, wo kein nachgewiesenes Risiko besteht

(Frankfurt am Main) - Zum Vorschlag der EU-Kommission für ein generelles Verbot der gesamten Chemikaliengruppe der PFAS warnt die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) vor den gravierende Folgen anlässlich der am Montag um 23:59 Uhr endenden sechsmonatigen Konsultationsfrist der EU:

"Die Betroffenheit ist auch in den hessischen Unternehmen riesig. Ein generelles PFAS-Verbot - für das kein risikobasierter Ansatz vorliegt - wird zur Schließung von Betriebsteilen führen. Ein so umfassendes Verbot von PFAS wird die Qualität der Grundversorgung von Menschen mit unterschiedlichsten Produkten in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit oder Nahrung beeinträchtigen, weil dann wichtige industrielle Prozesse nicht mehr zur Verfügung stehen werden. Stoffe aus dieser Chemikaliengruppe, für die es zurzeit keinen Ersatz gibt und von denen kein nachgewiesenes Risiko für Mensch und Umwelt ausgeht, müssen weiter verwendet werden dürfen. Es darf nicht zu unverhältnismäßigen generellen Verboten kommen, denn es liegen keine wissenschaftlich nachgewiesenen gesundheitlichen Gefährdungen durch die Anwendung dieser Verbindungen zu Grunde ", sagte Thomas Kronenberger, Vorsitzender des VhU-Umweltausschusses.

PFAS sind poly- und perfluorierte Alkylsubstanzen. Zu ihnen gehören rund 10.000 verschiedene Stoffe, die sich besonders durch ihre hohe thermische sowie chemische Stabilität und Langlebigkeit auszeichnen. Sie werden in zahlreichen Produkten wie Outdoor-Bekleidung, Kochgeschirr (z.B. Teflon), Lebensmittelkontaktmaterialien oder Medizinprodukten verwendet. Sie kommen aber auch in technischen Anwendungen wie Dichtungen, Schläuchen, Pumpen, Ventilen und Membranen vor. Auch die Herstellung von Mikrochips oder von Lithium-Ionen-Batterien ist ohne PFAS derzeit nicht möglich.

Kronenberger fordert Ausnahmen und längere Fristen in Herstellprozessen und für Produkte: "Die PFAS-Verbotsliste muss überarbeitet werden. Herstellung und Produktion in der EU müssen weiterhin möglich sein. Eine Regulierung von PFAS, von denen ein tatsächliches Risiko ausgeht, wird von der Industrie nicht grundsätzlich abgelehnt. Die umfassende Beschränkung aller PFAS innerhalb eines Verfahrens ist jedoch nicht angemessen, so lange kein konkretes Risiko bekannt ist." Außerdem sei die geplante Übergangsfrist von 18 Monaten, bis die Verbotsliste greift, deutlich zu kurz und eine wenig sinnvolle Vorgabe. Schon um die bisher nicht vorhandenen Alternativen zu identifizieren, ggf. herzustellen, auf Funktionalität und sichere Anwendung zu prüfen, brauche es laut Kronenberger einen Zeitraum von mehreren Jahren - ohne Garantie auf Erfolg.

Quelle und Kontaktadresse:
VhU - Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. - Hauptgeschäftsstelle Patrick Schulze, Geschäftsführer Kommunikation Emil-von-Behring-Str. 4, 60439 Frankfurt am Main Telefon: (069) 95808-0, Fax: (069) 95808-126

(mw)

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