EU überschreitet bei Tabakwerbeverbot Kompetenzen
(Berlin) - Ein Fortbestand des Tabakwerbeverbots würde der EU Tür und Tor für weitere Kompetenzanmaßungen öffnen. Die Tabakwerbeverbotsrichtlinie geht aus Sicht des BDI weit über die Kompetenzen hinaus, die die Binnenmarktklausel des EG-Vertrages der EU zugesteht. Da Printmedien fast ausschließlich im Inland vertrieben werden, wirkt sich Tabakwerbung in diesen Medien nicht auf den Binnenmarkt aus. Die EU zieht somit Kompetenzen an sich, die nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, wie etwa in den Bereichen Gesundheit und Kultur. Das sagte Klaus Bräunig, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des BDI, im Hinblick auf die mündliche Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof über die Richtlinie am 6. Dezember.
Sollte es der EU gelingen, die Werbung für ein legales Produkt gänzlich zu untersagen, wären der Phantasie für andere Werbeverbote und Eingriffe in nationale Kompetenzen keine Grenzen gesetzt. Die EU könnte etwa morgen generelle Einschränkungen des Tabakkonsums vorschreiben, warnte Bräunig. Werbeverbote sind in einer sozialen Marktwirtschaft ungeeignet, um politische Ziele zu verfolgen. Heute wird Werbung für Tabak verboten, morgen für Bier aufgrund des Alkoholgehaltes und übermorgen darf wegen möglichen Übergewichts nicht für Lebensmittel geworben werden. Auch die Koalitionsvereinbarung hebt zu Recht das Leitbild des mündigen Bürgers hervor. Wenn die EU Gesetze und Verordnungen für Bereiche erlasse, die in die Regelungskompetenz der Mitgliedstaaten fallen, verstoße sie auch gegen das Subsidiaritätsgebot. Gleichzeitig öffne sie die Schleusen für ein weiteres Anwachsen der Regulierungsflut, so Bräunig. Der BDI und auch die Bundesregierung beobachten diese Entwicklung des EU-Rechts sehr kritisch. Der EuGH hat sich in letzter Zeit mehrfach mit der Binnenmarktklausel des EG-Vertrages beschäftigen müssen. Auch andere Mitgliedstaaten sehen sich immer häufiger gezwungen, Überschreitungen der Regelungskompetenzen vom Europäischen Gerichtshof überprüfen zu lassen. Der BDI unterstützt daher nachdrücklich die Klage der Bundesregierung gegen die Tabakwerbeverbotsrichtlinie.
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