Pressemitteilung | DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V.

EU-Unisex-Politik schießt weit über legitimes Ziel der Abwehr von Diskriminierung hinaus / Albrecht von der Hagen: EuGH-Urteil erschwert risikogerechte Versicherungstarife - Realitätsferne Tabusetzungen

(Berlin) - DIE FAMILIENUNTERNEHMER kritisieren die Richtlinie der EU-Kommission zur Einführung von Unisex-Tarifen bei Versicherungen, die heute (1. März 2011) vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) bestätigt wurde. "Die Abwehr von Diskriminierung sollte sich auf echte Fälle von Benachteiligung konzentrieren. In der Kraftfahrzeugversicherung rechtfertigen risikoreichere Fahrstile von Männern höhere Prämien, die statistisch transparent nachgewiesen werden können. Genauso sind bei Frauen andere Gesundheitsrisiken als bei Männern belegbar. Die EU-Kommission schießt weit über das Ziel der Verhinderung von Diskriminierung hinaus, wenn sie objektive Tatsachen durch realitätsferne Tabusetzungen außer Kraft setzen will. In die gleiche, falsche Richtung weist jetzt das EuGH-Urteil", kritisierte Albrecht von der Hagen, Hauptgeschäftsführer von DIE FAMILIENUNTERNEHMER.

Albrecht von der Hagen weiter: "Bei erzwungenen einheitlichen Tarifen für Frauen und Männern ist jetzt schon abzusehen: Es wird zu steigenden Kosten bei einem Großteil unserer Arbeitnehmer kommen, die nicht durch die Löhne aufgefangen werden können. Tariferhöhungen sind ein fatales Signal: Unsere Sozialen Sicherungssystem werden wir nur zukunftsfest bekommen, wenn die Bürger attraktive und individuelle Zusatzversicherungen abschließen. Dies wird durch das EuGH-Urteil nun erschwert. Es hat nichts mit Diskriminierung zu tun, sondern entspricht simpler Versicherungsarithmetik, wenn Ungleiches nicht gleich behandelt wird."

Quelle und Kontaktadresse:
Die Familienunternehmer - ASU e.V. (ASU), Bundesgeschäftsstelle Klaus-Hubert Fugger, Pressesprecher Charlottenstr. 24, 10117 Berlin Telefon: (030) 300650, Telefax: (030) 30065390

(el)

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