#EU-#Urheberrechts-Richtlinie: #VAUNET appelliert für Umsetzung mit Augenmaß
(Straßburg/Berlin) - Das Europäische Parlament bestätigt die Einigung der EU-Institutionen über eine Urheberrechts-Richtlinie im digitalen Binnenmarkt. VAUNET begrüßt, dass das Europäische Parlament durch den verabschiedeten Text die Rechte einzelner Rechteinhaber wie der Verleger im Onlinebereich besser schützt und Plattformen mehr in die Verantwortung nehmen will. Hierdurch wird die Wertigkeit der Urheber- und Leistungsschutzrechte im digitalen Umfeld gestärkt.
Die Verabschiedung darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Richtlinie darüber hinaus für Ernüchterung sorgt. Denn sie schafft Unsicherheit bei der Rechtsverfolgung und im Produktionsbereich kostspielige bürokratische Hürden.
Hans Demmel: "Die wohlgemeinte Regelung zum 'Value Gap' darf nun in ihrer Umsetzung nicht hinter die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Verantwortung der aktiven Plattformen zurückfallen und eine offene Diskussion zur weiteren Verbesserung der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen abschneiden."
"Das deutsche Urhebervertragsrecht hat nach langen Verhandlungen einen fairen Ausgleich der Interessen der Urheber und ihrer Partner geschaffen. Die Richtlinie sieht weit darüberhinausgehende unverhältnismäßige bürokratische Pflichten vor. Wir appellieren an den deutschen Gesetzgeber, die Besonderheiten des audiovisuellen Sektors zu berücksichtigen, Bürokratiemonster zu verhindern und die Anreize für gemeinsame Vergütungsregeln beizubehalten", so Hans Demmel weiter.
Nach der Zustimmung durch das Parlament musst der Rat den Text noch förmlich annehmen.
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