Pressemitteilung | Deutscher Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation e. V. (DVPT)

EU-Verfahren richtig, Unterscheidung zwischen Monopol und Wettbewerb falsch

(Offenbach) - Durch die EG-Richtlinie 77/388/EWG aus dem Jahre 1977 ist eine Umsatzsteuerbefreiung für die von den öffentlichen Posteinrichtungen aufgeführten Dienstleistungen und die dazugehörigen Lieferungen von Gegenständen vorgesehen. Diese Regelung ist längst nicht mehr zeitgemäß.

Das am heutigen Montag, dem 10. März durch die EU-Wettbewerbskommission eingeleitete Verfahren gegen die Bundesregierung ist deshalb einerseits überfällig, andererseits macht eine Unterscheidung zwischen Postdiensten im Monopol und im Wettbewerb keinen Sinn.

Bereits im Juni 2003 hatte die Bundesregierung einen Richtlinienvorschlag der EU abgelehnt, wonach auf bestimmte Postdienste künftig ein ermäßigter Umsatzsteuersatz gelten solle. Diesen EU-Vorschlag hat aber auch im April 2004 die damalige Koalitionsmehrheit im Deutschen Bundestag abgelehnt, worauf die Bundesregierung erklären konnte, dass sie sich nicht über die Beschlüsse des Parlaments hinwegsetzen dürfe.

Im Mai 2005 haben erneut die Wirtschaftsminister und Senatoren der Länder die Bundesregierung gebeten zu prüfen, wie auf nationaler Ebene ohne Änderung der EU-Vorgaben die steuerliche Gleichbehandlung sichergestellt werden könne, um Wettbewerbsverzerrungen zu beheben. Denn inzwischen liegt der Anteil der Wettbewerber im 10-Milliarden-Briefmarkt schon bei 7 Prozent; die Wettbewerber müssen darauf 16 Prozent (künftig 19 Prozent) Mehrwertsteuer entrichten.

Zum 1.1.2006 hat die spanische Regierung das Mehrwertsteuerprivileg ihrer Staatspost für alle Postdienste im Wettbewerb aufgehoben. Dies gilt für alle Sendungen über der derzeit EU-weit gültigen 50 Gramm-Gewichtsmarke.

Eine Unterscheidung, wie sie die spanische Regierung vorgenommen hat und wie sie die EU-Wettbewerbsbehörde offensichtlich ebenfalls verfolgt, hält der DVPT jedoch für nicht zielführend. Denn selbstverständlich ist die Deutsche Post AG im Falle einer Änderung auch Vorsteuer abzugsberechtigt. Es wäre dann schwierig festzulegen, auf welche Investitionen die Deutsche Post AG Vorsteuer abzugsberechtigt wäre und auf welche nicht.

Der DVPT empfiehlt vor Erhöhung der Mehrwertsteuer im kommenden Jahr eine generelle Abschaffung des Steuerprivilegs der DPAG. "Eine Erhöhung der Portotarife in diesem Zusammenhang wäre allerdings angesichts der hohen Gewinne der Post AG aus dem Briefmonopol völlig unberechtigt", so DVPT-Vorstand Elmar Müller.

Quelle und Kontaktadresse:
DVPT Deutscher Verband für Post und Telekommunikation e.V. Manfred Rühl, Vorstand Berliner Str. 170-172, 63067 Offenbach Telefon: (069) 8297220, Telefax: (069) 82972226

(tr)

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