EU-Verfassung: Kultur und Bildung bleiben in ausschlieĂlicher ZustĂ€ndigkeit der Nationalstaaten
(Berlin) - Mit seiner Zustimmung zur EuropĂ€ischen-Verfassung hat der Deutsche Bundestag am 12. Mai einen wichtigen Schritt zur StĂ€rkung Europas beschlossen. Sollte die Verfassung von allen EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert werden, wird auch mehr Klarheit ĂŒber die Kompetenzen zwischen den einzelnen europĂ€ischen Mitgliedsstaaten und der Union im Ganzen getroffen.
Nur zwei Bereiche, Bildung und Kultur, verbleiben dann in der ausschlieĂlichen ZustĂ€ndigkeit der Nationalstaaten. Der Deutschen Kulturrat, der Spitzenverband der BundeskulturverbĂ€nde, fordert die BundeslĂ€nder und den Bund im Lichte dieser Entwicklung auf, die Bedeutung von Kultur- und Bildungspolitik in ihrem politischen Handeln deutlicher zu machen.
Der GeschĂ€ftsfĂŒhrer des Deutschen Kulturrat, Olaf Zimmermann, sagte: ÂKultur- und Bildungspolitik sind die Bereiche, in denen besonders die BundeslĂ€nder aber ebenso der Bund auch in der Zukunft autonom entscheiden können. Das verlangt aber von den LĂ€ndern und dem Bund deutlich mehr Anstrengungen bei der Gestaltung dieser politischen Bereiche. Die Kultur- und Bildungsministerien der LĂ€nder und des Bundes mĂŒssen deutlich aufgewertet werden.Â
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Deutscher Kulturrat
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