Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

EU-Verkehrsministerratsbeschluss zu Arbeitszeiten für Lkw-Fahrer gefährdet deutsche Arbeitsplätze

(Frankfurt/Main) - Die EU-Verkehrsminister haben auf ihrer letzten Sitzung im Jahr 2000 am 21. Dezember eine neue Arbeitszeitrichtlinie für den Straßenverkehr beschlossen. Dieser Beschluss sieht vor, die wöchentliche Arbeitszeit für Lkw-Fahrer auf grundsätzlich 48 Stunden zu begrenzen. Selbständige Fahrer sollen sechs Jahre von dieser Neuregelung ausgenommen werden.

Damit hat Brüssel, wie der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. mitteilt, erneut eine Entscheidung gegen deutsche Arbeitsplätze gefällt. Wie die Kontrollberichte der EU-Kommission bestätigen, wird bereits heute über die Kontrolle von Lenk- und Ruhezeiten der Wettbewerb im europäischen Güterkraftverkehr massiv zu Lasten deutscher Unternehmen verzerrt. In keinem anderen Land werden EU-Regelungen über Fahrzeiten von Lkw-Fahrern so scharf kontrolliert wie in Deutschland. So zeigte der letzte EU-Kontrollbericht auf, dass beispielsweise Frankreich, das stets zum Ziel hatte, die neue Arbeitszeitrichtlinie noch unter seiner Ende Dezember auslaufenden Ratspräsidentschaft zu verabschieden, nur 17 % der deutschen Kontrollqualität und 40 % der deutschen Kontrollquantität bei der Überwachung von Sozialvorschriften im Güterkraftverkehr erreicht. Wettbewerbsverzerrungen durch unterschiedliche Überwachung auch der Arbeitszeiten sind somit vorprogrammiert.

Wenig konsistent im Sinne der Ziele der Richtlinie ist für den BGL, dass selbständige Fahrer sechs Jahre lang von der Anwendung der neuen Arbeitszeitbestimmungen ausgenommen werden sollen. Dadurch entstehe verstärkter Druck, bislang angestellte Lkw-Fahrer zu verselbständigen um damit dem inflexiblen Arbeitszeitkorsett zu entgehen. Bereits heute führt zunehmendes Sozialdumping – bislang durch kostengünstigen Einsatz osteuropäi-scher Fahrer - auf den europäischen Güterverkehrsmärkten zu erheblichen Marktstörungen. Vorgeschriebene kürzere Arbeitszeiten ausschließlich für angestellte EU-Fahrer werden diese Marktstörungen noch verschärfen.

Der BGL geht davon aus, dass aufgrund der neuen Definition von Nachtarbeit das deutsche Arbeitszeitgesetz geändert werden muss. Bislang hatte die deutsche Delegation eine Zustimmung zu Änderungen der EU-Arbeitszeitregelungen davon abhängig gemacht, dass diese nicht zu einer Änderung des deutschen Gesetzes führen dürften. Die in der EU-Arbeitszeitregelung enthaltene Neudefinition der ”Nachtarbeit” wird darüber hinaus eine noch stärkere Verlagerung von Nachtfahrten in Tagesspitzenzeiten, z. B. in die allmorgendliche Rush-Hour unumgänglich machen. So sorgt der Brüsseler Amtsschimmel für noch mehr Staus und noch mehr gestresste Fahrer.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Breitenbachstr. 1 60487 Frankfurt Telefon: 069/79190 Telefax: 069/7919227

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