EU-Vorschläge zur gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse / DBV: Grundausrichtung stimmt, aber einige Kritikpunkte
(Berlin) - Die Europäische Kommission hat am 24. Januar 2007 die Vorschläge für die Reform der Marktorganisationen für frisches und verarbeitetes Obst und Gemüse vorgelegt. In Deutschland stellte die Europäische Kommission die Vorschläge auf der Internationalen Grünen Woche in Berlin vor. Diese Vorschläge zur Reform der Marktorganisationen für Obst und Gemüse werden nun im ersten Halbjahr 2007 unter deutscher Ratspräsidentschaft im Europäischen Agrarrat diskutiert.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßte in einer ersten Stellungnahme die Vorschläge für den Bereich frisches Obst und Gemüse. Der DBV stellte fest, dass mit den Vorschlägen der EU-Kommission eine Reihe der berufsständischen Forderungen für eine Verbesserung der gemeinsamen Marktorganisation für frisches Obst und Gemüse aufgegriffen werden. So soll der Geltungsbereich für den Bereich frisches Obst und Gemüse um die frischen Küchenkräuter erweitert werden. Auch sollen die Regelungen für die Erzeugerorganisationen im Wesentlichen beibehalten und in ihrer Anwendung flexibilisiert werden. Die operationellen Programme sollen auch künftig mit 4,1 Prozent des Wertes der vermarkteten Erzeugung jeder Erzeugerorganisation seitens der Europäischen Union finanziell unterstützt werden. Allerdings sind hier noch viele Detailfragen zu klären, insbesondere in den Fällen, wo Ratsrecht auf Kommissionsrecht übertragen werden soll. Beim neu vorgeschlagenen Krisenmanagement stellt der DBV in seiner ersten Stellungnahme fest, dass endlich seitens der EU die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung von Ernteversicherungen, wie zum Beispiel Hagelversicherungen, vorgeschlagen werden. Allerdings sind bei diesem Vorschlag noch viele Detailfragen unklar.
Nicht einverstanden erklärte sich der DBV mit der künftig vorgesehenen Ausgestaltung der europäischen Vermarktungsnormen. Hier bedarf es auch künftig eindeutiger Regelungen. Es ist nicht tragbar, wenn die Kommission die Vermarktungsnormen vollkommen in das Kommissionsrecht übertragen will und es somit der Kommission überlassen bleibt, ob und wann sie Vermarktungsnormen für ein oder mehrere Erzeugnisse festlegt. Der DBV fordert vielmehr, dass das bisherige Regelwerk zu den Vermarktungsnormen in seiner Substanz beibehalten und vereinfacht wird. Anzustreben ist eine EU-einheitliche Rahmennorm für all jene Erzeugnisse, für die es keine spezifische Vermarktungsnorm gibt. Beim Handel mit Drittländern zeigt sich der DBV mit den Vorschlägen im Wesentlichen einverstanden, da die wichtigen Instrumente, das Eintrittspreissystem sowie die Ein- und Ausfuhrlizenzen beibehalten werden.
Im Zusammenhang mit den erforderlichen Änderungen bei der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik begrüßte der DBV, dass nach dem Vorschlag der Kommission die OGS-Genehmigungen endlich ersatzlos gestrichen werden sollen. Damit wird die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik für den Obst- und Gemüsebereich wesentlich vereinfacht und flexibilisiert. Ebenso begrüßt der DBV die Einbeziehung der Dauerkulturen des Obst- und Gemüsebaus in die Regelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik. Offen bleibt allerdings noch die Ersetzung des 10-monatigen Verfügungszeitraumes durch eine Stichtagsregelung sowie die Abschaffung der verpflichtenden Flächenstilllegung.
Bei der Reform der gemeinsamen Marktorganisation für verarbeitetes Obst und Gemüse schlägt die Europäische Kommission gravierende Änderungen vor, wonach die bisherigen Verarbeitungsbeihilfen entkoppelt in die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik einbezogen werden. Von der gemeinsamen Marktorganisation für verarbeitetes Obst und Gemüse ist Deutschland nicht betroffen. Hier wird es aber seitens der südlichen Länder der Europäischen Union, so insbesondere Italien, Spanien, Griechenland und Portugal erheblichen Diskussionsbedarf geben.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV), Haus der Land- und Ernährungswirtschaft
Pressestelle
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Telefon: (030) 31904-0, Telefax: (030) 31904-205
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