EU-Vorschlag zu Bereitschaftsdienst nicht akzeptabel
(Berlin) - Der dbb beamtenbund und tarifunion lehnt den jüngsten Vorschlag der EU-Kommision zur Neuregelung von Bereitschaftsdiensten ab. Aus Arbeitnehmersicht könne nicht akzeptiert werden, dass Bereitschaftsdienste in großen Teilen wieder der Ruhezeit zugeordnet werden sollen, sagte der dbb Vize und Vorsitzende der dbb tarifunion, Frank Stöhr, am 23. September in Berlin. 'Durch das Anfang 2004 geänderte Arbeitszeitgesetz hatten wir endlich eine verlässliche Grundlage, um auch in Deutschland Dauerschichten von mehr als 36 Stunden zu stoppen', fügte Stöhr hinzu. Sollte diese Regelung wieder aufgeweicht werden, werde 'der Arbeitsschutz vor allem in Krankenhäusern und der Schutz der Patienten vor übermüdetem Pflegepersonal ausgehebelt'.
Nach dem Änderungsvorschlag der EU-Kommision zur Arbeitszeitrichtlinie sollen künftig Bereitschaftsdienste nicht mehr generell als Arbeitszeit gelten. Nur noch die tatsächliche Arbeitsleistung innerhalb eines Bereitschaftsdienstes soll zur Arbeitszeit gezählt werden. Die Kommission will als dritte Kategorie neben Vollarbeits- und Ruhezeit die 'inaktive Bereitschaftsdienstzeit'
einführen. Bislang zählte aufgrund der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes - zuletzt vom September 2003 - Bereitschaftsdienst, der in Form von Anwesenheit am Arbeitsplatz geleistet wird, in vollem Umfang zur Arbeitszeit.
Bis zur Umsetzung des Vorschlags der EU-Kommission müssen noch das Europäische Parlament und der Rat zustimmen. Stöhr: 'Wir werden unsere Möglichkeiten nutzen, um eine Änderung der Arbeitszeitrichtlinie zu verhindern.'
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