EU-Weißbuch Schadensersatzklagen: "Sammelklagen überflüssig"
(Berlin) - Zum EU-Weißbuch "Schadensersatzklagen im Wettbewerbsrecht", das am 3. April 2008 in Brüssel vorgestellt wird, erklärt DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben:
"Der DIHK lehnt Sammelklagen im Bereich des Wettbewerbs- und auch des Verbraucherrechts ab. Sie sind überflüssig, weil Unternehmen bei Kartellverstößen heute schon wirksam Schadensersatzansprüche gegen andere Unternehmen durchsetzen können. Und: Sammelklagen haben erhebliches Erpressungspotenzial und werden in anderen Ländern - wie den USA - bereits vielfach als Druckmittel für außergerichtliche Vergleiche missbraucht. Besonders problematisch ist es, wenn Erfolgshonorare vereinbart werden können. Das erhöht den Anreiz, Sammelklagen zu starten. Die Kommission bestreitet zwar, dass sie neben den Sammelklagen auch Erfolgshonorare einführen will. In Deutschland liefe es dennoch darauf hinaus, denn hierzulande können zukünftig in besonderen Fällen Erfolgshonorare vereinbart werden."
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
Ute Brüssel, Pressesprecherin
Breite Str. 29, 10178 Berlin
Telefon: (030) 203080, Telefax: (030) 203081000
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