EU-weite Übernahme der Anwaltskosten bei Unfällen gefordert
(Berlin) - Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Empfehlung des Europäischen Verkehrsrechtstages an Parlament und Kommission der Europäischen Union (EU), die Erstattung der Anwaltskosten bei der Unfallregulierung durch eine Richtlinie festzuschreiben. Dies ist das Ergebnis der Tagung bei der Europäischen Rechtsakademie vom 7. und 8. November 2002 in Trier. Bisher habe der Geschädigte bei einem unverschuldeten Unfall zum Beispiel in Frankreich Probleme, seine Anwaltskosten vom Gegner ersetzt zu bekommen, wie dies in Deutschland sowie in vielen anderen Ländern der Fall ist. Durch eine Richtlinie könnten die Geschädigten auch die Erstattung der Anwaltskosten bei Verkehrsunfällen im Ausland durchsetzen, die ihnen nach deutschem Recht zustehen.
"Damit würde die geschädigtenfreundliche Rechtsprechung der deutschen Gerichte zum EU-Standard erhoben," so Rechtsanwalt Oskar Riedmeyer, München, von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV. In Deutschland wären die Kfz-Haftpflichtversicherungen durch die Rechtsprechung verpflichtet, bei unverschuldeten Unfällen dem Geschädigten die bei der Regulierung anfallenden Anwaltskosten zu erstatten.
Unter Leitung des EU-Abgeordneten Willy Rothley trafen sich in Trier über 100 Repräsentanten aus Rechtswissenschaft, Versicherungswirtschaft, Anwaltschaft und Politik. Die Teilnehmer aus fast allen EU-Staaten und einigen Beitrittsländern forderten außerdem eine einheitliche Anhebung der Verjährungsfrist (Zeitraum, innerhalb dem die Ansprüche erstmals geltend gemacht werden können) auf vier Jahre.
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