EU-weiter Emissionshandel steht im Widerspruch zum Kyoto-Protokoll
(Berlin) - "Die zwangsweise Einführung eines EU-weiten Emissionshandels auf Unternehmensebene steht im Widerspruch zum Kyoto-Protokoll", sagte DGB-Vorstandsmitglied Heinz Putzhammer auf dem Neuen UmweltForum 2002 der Arbeitsgemeinschaft für Umweltfragen am 15. Oktober in Stuttgart.
Im Kyoto-Protokoll werde den Unterzeichnerländern die Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Klimaschutzinstrumenten zugebilligt. Diesem flexiblen Ansatz werde der EU-Richtlinienvorschlag zum Emissionshandel nicht gerecht, sagte Putzhammer. Anstelle eines offenen zwischenstaatlichen Handels mit Emissionsrechten beabsichtige die EU, einzelne Unternehmen und Anlagen mit Emissionsobergrenzen zu belegen und den Emissionshandel auf die EU zu beschränken.
Auch innerhalb des Regelwerkes der Europäischen Kommission bestünden Inkompatibilitäten, so z. B. im Verhältnis zur Richtlinie zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung oder zum Grünbuch zur Versorgungssicherheit.
Vor Einführung eines EU-weiten Emissionshandels müssten darüber hinaus die Berücksichtigung früherer Klimaschutzleistungen geklärt, übermäßige Belastungen vermieden sowie die Vereinbarkeit mit bestehenden Instrumenten hergestellt werden.
"Es kann nicht sein, dass mit dem EU-Richtlinienentwurf quasi eine "Stilllegungsprämie" für Kohlekraftwerke geschaffen wird, anstatt Neuinvestitionen für emissionsärmere Technologien zu fördern," sagte der Gewerkschafter.
Grundsätzlich sprach sich Putzhammer zwar für das Instrument Emissionshandel aus, sagte aber: "Der von der EU vorgelegte Richtlinienvorschlag wird jedoch nicht zu einer volkswirtschaftlichen Optimierung der Klimaschutzkosten beitragen, sondern Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der in Deutschland heimischen Energieträger mit sich bringen. Das betrifft nicht nur die Kohle, sondern auch die erneuerbaren Energiequellen."
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