EUDR: Dänischer Ratsvorschlag greift Kritik auf – Grundproblem bleibt ungelöst
(Berlin) - Der Vorschlag der dänischen Ratspräsidentschaft zur Positionierung des Rates bestätigt, was die Familienbetriebe Land und Forst kritisieren: Die Anpassungsvorschläge der Kommission sind unzureichend.
Mit der durch die dänische Ratspräsidentschaft geplanten Verschiebung der Anwendung um ein Jahr für alle Marktakteure und der Streichung der rechtlich unsicheren Übergangsfrist greift der Vorschlag zentrale Kritikpunkte der Mitgliedstaaten auf. Der dänische Vorschlag greift ebenfalls noch zu kurz, macht aber ganz klar: Die von der Kommission erdachten Anpassungen reichen nicht aus, um die Verordnung bürokratiearm und praxistauglich umzusetzen. Zum einen, da sie weiterhin erhebliche Rechtsunsicherheit aufweisen, zum anderen, da durch diese keine ausreichenden Entlastungen für kleine und mittlere Betriebe erzielt werden.
Im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) hatten zahlreiche Mitgliedstaaten unmissverständlich klargestellt, dass die Anpassungsvorschläge der Kommission „not enough“ sein. Diese Einschätzung teilen auch die Familienbetriebe Land und Forst ausdrücklich.
„Die EUDR braucht eine schlüssige und praktikable Überarbeitung. Dafür ist ein reguläres Verfahren mit ausreichendem Austausch zwischen den Co-Gesetzgebern (Parlament und Rat) nötig – das erfordert zunächst eine Verschiebung. Anschließend muss die Verordnung vereinfacht werden, um für Urproduzenten in Ländern mit geringem Entwaldungsrisiko eine echte Null-Bürokratie-Lösung zu schaffen.“
Die Familienbetriebe Land und Forst fordern daher:
1. Rat und Parlament müssen den politischen Druck aufrechterhalten, damit die Kommission eine substanzielle Überarbeitung vorlegt – statt bloßer Nachbesserungen.
2. Die Entscheidung über die Verschiebung muss jetzt unverzüglich fallen, um den Betrieben zumindest kurzfristige Planungssicherheit zu geben.
3. Die Kommission ist gefordert, das Thema entweder im erwarteten zweiten „Umwelt-Omnibus“ im Januar oder mit einem separaten Vorschlag bis zum 30. April 2026 aufzugreifen (so wie es der österreichische Vorschlag vorsah), um einen neuen, praxistauglichen Ansatz vorzulegen.
Quelle und Kontaktadresse:
Familienbetriebe Land und Forst e.V. (FaBLF), Franziska Strasoldo-Graffemberg, Leiter(in) Kommunikation, Claire-Walldoff-Str. 7, 10117 Berlin, Telefon: 030 2463046-0
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