EUDR fit für die Praxis machen!
(Berlin) - Damit die EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten (EUDR) in der forstwirtschaftlichen Praxis gut funktionieren kann, ist eine Reihe weiterer zielführender Anpassungen am EU-Recht notwendig. Die Europäische Kommission ist daher gefordert, in den kommenden Wochen rechtzeitig Vorschläge für eine effiziente Umsetzung der EUDR vorzulegen. Das betont der Verband AGDW – Die Waldeigentümer angesichts der im Frühjahr heranrückenden Frist zur Prüfung der Verordnung.
Europaparlament, EU-Ministerrat und Europäische Kommission hatten im Dezember eine Verschiebung des EUDR-Geltungsbeginns auf 30.12.2026 und erste inhaltliche Verbesserungen an der Verordnung zur Minderung des bürokratischen Aufwandes für Waldeigentümer in Niedrig-Risiko-Ländern beschlossen. Dazu gehört die Begrenzung von Informationspflichten für Klein- und Kleinstbetriebe. Dennoch müssen nach aktuellem Stand weiterhin sämtliche Waldbesitzer - allein in Deutschland rund zwei Millionen Menschen - ihre Flächen in einer EU-Datenbank registrieren. Die AGDW hat konkrete Vorschläge gemacht, um die drohende Datenflut einzudämmen und damit den Aufwand für die Waldeigentümer ebenso wie für die EU spürbar zu reduzieren.
Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse als Marktteilnehmer
„Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen (FWZ) muss es ermöglicht werden, sich mit einer Meldung als Marktteilnehmer zu registrieren und damit die individuellen Berichtspflichten ihrer Mitglieder abzulösen“, fordert AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter. Angesichts von durchschnittlich rund 2.400 Mitgliedern pro FWZ würde eine solche Bündelung das IT-System der EU spürbar entlasten. Millionen kleinteiliger Einzelregistrierungen ließen sich vermeiden. „Im Interesse effizienter EUDR-Abläufe ist die EU-Kommission jetzt gefordert, die rechtlichen Voraussetzungen für diese Bündelung zu schaffen“, betont Prof. Bitter.
Bestehende Datenbanken in Bundesländern nutzen
Für eine bürokratiearme Umsetzung der EUDR müssen Doppelmeldungen auf nationaler und europäischer Ebene konsequent vermieden werden. Es ist daher zielführend, dass Waldeigentümer in Niedrig-Risiko-Ländern, zu denen bereits wesentliche Informationen in Datenbanksystemen verfügbar sind, von einer zusätzlichen Erklärung im EU-IT-System befreit werden. „Wo auf Ebene der Bundesländer bereits Waldbesitzerdaten vorliegen, sollten diese konsequent genutzt werden, statt parallele Meldepflichten auf EU-Ebene zu etablieren“, hebt Prof. Bitter hervor.
Vereinfachungen für mittlere Betriebe notwendig
Um die Zielsetzung der EUDR wirksam zu unterstützen und eine effiziente Umsetzung in der forstlichen Praxis zu gewährleisten, schlagen die Waldeigentümer zusätzlich eine Vereinfachung für Erwerbsforstbetriebe vor. Diese sind gemäß der einschlägigen Kennzahlen mit mittelständischen Familienbetrieben vergleichbar, werden bei den laut EUDR zu erfüllenden Nachweispflichten aber wie Großunternehmen behandelt. „Die EU-Kommission hat sich bürokratische Erleichterungen gerade auch für den Mittelstand auf die Fahnen geschrieben. Diesem Anspruch muss sie auch für den forstlichen Mittelstand mit seinen für Versorgungsicherheit und Kreislaufwirtschaft unverzichtbaren Leistungen gerecht werden“, mahnt der AGDW-Präsident. Aufbauend auf den noch im alten Jahr in Kraft getretenen Korrekturen an der EUDR gelte es, die EUDR mit minimal invasiven Änderungen fit für die forstwirtschaftliche Praxis zu machen.
Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. - Die Waldeigentümer (AGDW), Alexander Knebel, Pressesprecher(in), Reinhardtstr. 18A, 10117 Berlin, Telefon: 030 3116676-20
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