Pressemitteilung | DWA - Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.
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EuG weist KARL-Klagen ab / EuG bestätigt Kommunalabwasserrichtlinie

(Hennef) - Gute Nachrichten für den Gewässerschutz. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) bestätigt die Anfang 2025 in Kraft getretene novellierte Kommunalabwasserrichtlinie. Mit Entscheidung vom 18. Februar 2026 hat das EuG die Klagen der pharmazeutischen und kosmetischen Industrie gegen zentrale Elemente der novellierten Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) als unzulässig abgewiesen.

Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) begrüßt die Entscheidung des EuG ausdrücklich. „Eine wichtige Entscheidung für die Zukunft unserer Gewässer. Deutschland muss die Kommunalabwasserrichtlinie jetzt pragmatisch und ohne nationale Sonderwege umsetzen, die Branche braucht Planungssicherheit, um die in der Richtlinie gesetzten Fristen einhalten zu können“ betont DWA-Vorständin Dr. Lisa Irwin-Broß.

Mit der Novellierung der Kommunalabwasserrichtlinie hatte die EU im vergangenen Jahr erstmalig eine Erweiterte Herstellerverantwortung in das EU-Wasserrecht integriert. Pharma- und Kosmetikindustrie müssen nach der Richtlinie 80 Prozent der Kosten – Invest und Betrieb - der vierten Reinigungsstufe bei der Abwasserbehandlung übernehmen. Verschiedene Spurenstoffe, insbesondere Arzneimittelrückstände, können mit konventioneller Klärtechnik nicht aus dem Abwasser entfernt werden. Eine weitere Reinigungsstufe, die sogenannte vierte Reinigungsstufe ist notwendig, um unsere Gewässer vor der Einleitung dieser Stoffe zu schützen.

Mit insgesamt 16 Verfahren, die in drei Hauptverfahren zusammengefasst worden waren, hatte die Pharma- und Kosmetikindustrie versucht, diese neu in das Wasserrecht aufgenommene Herstellerverantwortung aufzuheben. Das EuG hat diese Klagen jetzt abgewiesen. Die in der Richtlinie verankerte Erweiterte Herstellerverantwortung bleibt damit bestehen und muss von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht transformiert werden. Damit trägt der Gesetzgeber der Forderung der Wasserwirtschaft nach einer verursachergerechten Finanzierung und einer konsequenten Umsetzung des Verursacherprinzips Rechnung.

In der Kommunalabwasserrichtlinie schreibt die EU die Erweiterte Herstellerverantwortung zur Finanzierung der vierten Reinigungsstufe durch die Arznei- und Pharmaindustrie vor, die konkrete Ausgestaltung überlässt sie den Mitgliedsstaaten. Die DWA appelliert an alle Beteiligten, sich konstruktiv in die Umsetzung einzubringen. Jetzt ist die Zeit für lösungsorientierten Dialog und gemeinsame Verantwortung.

Quelle und Kontaktadresse:
DWA - Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V., Alexandra Bartschat, Fachpresse, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef, Telefon: 02242 8720

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