EuGH begründet Rückerstattungsanspruch für überhöhte Brenner-Mauten
(Frankfurt/M.) In einem richtungsweisenden Urteil bestätigte der EuGH in seinem Urteil vom 5.2.2004 den Rückerstattungsanspruch von Transportunternehmern, denen überhöhte Entgelte für die Benutzung der Brennerautobahn durch die ASFINAG in Rechnung gestellt worden waren.
Der EuGH hat dankenswerterweise klargestellt, so der BGL, dass auch juristische Personen des Privatrechts an die Umsetzung der sogenannten Wegekostenrichtlinie gebunden sind. Österreichische wie grenzüberschreitend tätige Frächter können sich darauf berufen, dass sie durch den überhöhten Tarif für die Gesamtstrecke gegenüber denjenigen Straßenbenutzern diskriminiert werden, die (preiswertere) Teilstrecken benutzen.
Der BGL sieht mit Genugtuung die Konsequenzen dieses Urteils. Mitglieder, die sich dem Sammelverfahren des BGL und dem entsprechenden Abkommen mit der österreichischen Finanzverwaltung angeschlossen haben, sind der Rückzahlung der überhöhten Brennermauten ein ganzes Stück näher gerückt.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)
Breitenbachstr. 1, 60487 Frankfurt
Telefon: 069/79190, Telefax: 069/7919227
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