Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

EuGH für Menschenrechte bestätigt Ausgleichsleistungsgesetz / DBV: Zügige Umsetzung für Alteigentümer erforderlich

(Berlin) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 30. März 2005 Beschwerden der Alteigentümer und ihrer Erben gegen die zu geringen Entschädigungsleistungen für Enteignungen zwischen 1945 bis 1949 im Zuge der Bodenreform nach dem bundesdeutschen Ausgleichsleistungsgesetz zurückgewiesen. Die Große Kammer sah keine Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland, an Enteignungsmaßnahmen in der sowjetischen Besatzungszone betroffenen Alteigentümern einen Ausgleich in Höhe des heutigen Verkehrswertes vor allem ihrer Grundstücke zu gewähren. Damit bestätigte das Straßburger Gericht auch mehrere Entscheidungen des deutschen Bundesverfassungsgerichtes. Gegen die Entscheidung der Großen Kammer sind keine Rechtsmittel mehr möglich.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte sich in den vergangenen Jahren gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände und der Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen für verbesserte Ausgleichsleistungen der betroffenen Alteigentümer einschließlich von Teilrückgaben des Eigentums ausgesprochen. Politisch fanden sich hierfür keine Mehrheiten.

Nach dem nunmehr vorliegenden Urteil erwartet der DBV von der Bundesregierung, dass zumindest die noch ausstehenden Bescheide für eine große Anzahl der betroffenen Alteigentümer nach dem Ausgleichsleistungsgesetz abgearbeitet werden. Im Beirat des Bundesamtes für offene Vermögensfragen hat sich der DBV stets für die Erhaltung ausreichender Kapazitäten ausgesprochen, um diese Aufgabe zeitnah sicherzustellen.

Betroffenen Alteigentümern aus der Landwirtschaft sind darüber hinaus ohne weitere Hemmnisse alle Möglichkeiten, zumindest der teilweise Rückerwerb ihrer früheren land- und forstwirtschaftlichen Flächen im Rahmen des begünstigten Flächenprogramms einzuräumen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) Godesberger Allee 142-148, 53175 Bonn Telefon: 0228/81980, Telefax: 0228/8198205

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