Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Euro: Gesetz zur Umstellung im allgemeinen Verwaltungs-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht

(Berlin) - Am 1. Januar 2002 tritt das Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz) in Kraft. Das Gesetz folgt dem Prinzip, Wertvorschriften, denen die Funktion von Signalbeträgen zukommt, in der Regel auf volle 1, 10, 100, 1.000, 5.000, 10.000, 100.000 und 500.000 Euro zu glätten. In einigen Fällen wird die Glättung zum Anlass genommen, eine Anpassung der Höhe der Wertvorschrift an die Rechts- und Preisentwicklung vorzunehmen.

Bei der Umstellung der Gebühren, Ordnungsgelder, Erstattungsgelder sowie vergleichbaren Beträgen geht das Gesetz von folgenden Grundsätzen aus:

- Wegen der Signalwirkung und um die Euro-Einführung bürgerfreundlicher zu gestalten, sollen Gebühren in der Regel durch glatte Eurobeträge ausgedrückt werden.

- Da Gebührenvorschriften den Bürger unmittelbar betreffen, d. h. externe Preis- und Kostenrelevanz besitzen, wird in der Regel einer Neufestsetzung im Verhältnis 2 DM zu 1 Euro vorgenommen.

- Bei den gesetzlichen Ermächtigungen für Gebührenordnungen werden die genannten Höchstsätze moderat aufgerundet, um auch in Zukunft dem Verordnungsgeber einen ausreichenden Handlungsspielraum zu verleihen.
Allerdings hat der Gesetzgeber au Drängen des Bundesrates vor allem bei den Gebührensätzen des Staatsangehörigkeitsrechts auf eine Glättung auf 10 Euro verzichtet und den Eurobetrag wertmäßig der bisherigen DM-Gebühr möglichst angenähert. Alle Gebührensätze des Staatsangehörigkeitsrechts lauten künftig 255 Euro statt bisher 500 DM und 51 Euro statt bisher bis 100 DM.

Bei den bisher auf 90, 100, 120 und 140 DM lautenden Sätzen der Ausländergebührenverordnung wird die neue Gebühr 1 Euro über der Hälfte des DM-Betrages liegen (also z. B. bisherige Gebühr: DM 100, künftige Gebühr 51 Euro).

Neu in das Gesetz aufgenommen wurde während des Gesetzgebungsverfahrens im Bundestag die Euro-Umstellung von der Gebühr für die erstmalige Ausstellung eines Personalausweises in § 1 Abs. 4 Satz 1 des Personalausweisgesetzes von bisher 15 DM auf 8 Euro.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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