Europäische Kommission für Vereinfachungen bei Cross Compliance / Argumentation des DBV für eine praktikable Umsetzung erfolgreich
(Berlin) - Auf Vereinfachungen und eine deutliche Verschlankung bei Cross Compliance einigte sich am Mittwoch der zuständige Verwaltungsausschuss Direktzahlungen der europäischen Kommission in Brüssel. Die Kommission hat damit die Argumentation aufgenommen, die der Deutsche Bauernverband (DBV) zur Umsetzung von Cross Compliance vorgebracht hat. Der DBV hatte sich in aller Schärfe dagegen ausgesprochen, die umfangreichen und sehr allgemein formulierten Anforderungen des Hygienepaketes in ganzer Breite im Rahmen von Cross Compliance auf den landwirtschaftlichen Betrieben zu überprüfen. Die Kommission hat nun eine Leitlinie formuliert, die wie im Vorfeld vom DBV vorgeschlagen, die große Zahl von unbestimmten Anforderungen des Hygienepaketes auf präzise Kernkriterien konzentriert. Der DBV unterstützt dieses Vorhaben nachdrücklich.
Ein Kernelement der Leitlinie ist der Nachweis der Rückverfolgbarkeit von zugekauften Produkten wie Futtermittel und Pflanzenschutzmitteln anhand von Lieferscheinen und Abrechnungen. Außerdem gilt es, Verunreinigung bei der Lagerung von Futter- und Lebensmitteln zu verhindern und in der Milcherzeugung eine gute Hygienepraxis sicherzustellen. Im letzten Punkt soll es ermöglicht werden, die Lebensmittelsicherheit mit Kontrollergebnissen der Molkereien nachzuweisen und so den Kontrollaufwande in den Milcherzeugerbetrieben zu reduzieren. Der DBV bedauert, dass sich der Ausschuss der Kommission nicht auf eine Festlegung der Verhältnismäßigkeit von Abweichungen einigen konnte. Gerade in diesem Punkt haben nämlich die Erfahrungen des vergangenen Jahres im Rahmen der Kontrollen gezeigt, dass eine gewisse Bagatellgrenze für einige Prüfkriterien unumgänglich ist. Hier müssen jetzt auf Seiten der nationalen Behörden eine praktikable Umsetzung der Kontrollen und ein entsprechendes Augenmaß bei der Beurteilung von Abweichungen sichergestellt sein.
Damit die erzielten Erleichterungen auch bei den Landwirten ankommen, müssen nun die Cross-Compliance-Informationsbroschüren sowie die Kontrollbögen von Bund und Ländern an die Brüssler Vorgaben angepasst werden, erklärte der DBV. Zukünftig sollte auch geprüft werden, wie Kontrollen freiwilliger Qualitätssysteme eine positive Anerkennung bei Cross-Compliance finden können.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV), Haus der Land- und Ernährungswirtschaft
Dr. Michael Lohse, Pressesprecher, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin
Telefon: (030) 31904-0, Telefax: (030) 31904-205
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