Pressemitteilung | Deutscher Verband Tiernahrung e.V. (DVT) - Hauptgeschäftsstelle

Europäische Mischfutterbranche gewinnt in Sachen Futtermittelkennzeichnung

(Bonn) - Die in Mischfutter enthaltenen Einzelfuttermittel müssen auch künftig nicht in ihrer genauen prozentualen Zusammensetzung angegeben werden. Mit diesem Urteil brachte der europäische Gerichtshof (EuGH) heute (06. Dezember 2005) in Luxemburg Klarheit in eine mehr als zwei Jahre dauernde Auseinandersetzung, die die gesamte europäische Mischfutterindustrie mit der Europäischen Union geführt hat. Als großen Erfolg bezeichnete der Deutsche Verband Tiernahrung (DVT) heute (06. Dezember 2005) das Urteil. "Wir sind froh, dass sich der EuGH unserer Auffassung angeschlossen hat, dass durch die Verpflichtung zur Prozent-Angabe der Know-how-Schutz verletzt und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt bleibt", sagte Hubert Grote, Hauptgeschäftsführer des DVT, heute (06. Dezember 2005) in Bonn. Durch diese Entscheidung könnten die Mischfutterfirmen weiterhin in einem gesunden Wettbewerb innovative Produkte entwickeln und vermarkten.

Hintergrund der Auseinandersetzung war die EU-Richtlinie 2002/2/EG, mit der die EU alle Mischfutterhersteller in der Gemeinschaft grundsätzlich zu Prozentangaben der Einzelfuttermittel verpflichten wollte. Begründet wurde dies unter anderem mit den Vorkommnissen um BSE und Dioxin und sich daraus ergebenden Verbraucherschutzaspekten. "Diese Begründung ist absurd", betonte Grote heute nochmals. Tatsache sei, dass weder BSE noch Dioxin durch eine Prozentangabe der Einzelfuttermittel verhindert worden wären.

Der EuGH weist in seiner Begründung des Urteils darauf hin, dass die genaue Angabe der Bestandteile eines Futtermittels eine schwere Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Interessen der Hersteller nach sich ziehe. Es bestehe die Gefahr, dass die prozentualen Angaben "als Modelle benutzt würden - möglicherweise auch von den Mischfutterkunden - und die Hersteller nicht mehr Gewinne aus den Investitionen ziehen könnten, die sie im Rahmen der Forschung und Neuentwicklung vorgenommen hätten".

Die Verpflichtung zur exakten Prozent-Angabe sei auch nicht durch das verfolgte Ziel des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt, sondern gehe darüber hinaus. Die Angabe von Gewichtshundertteilen im Rahmen von Spannen erlaube normalerweise die Identifizierung eines möglicherweise verunreinigten Futtermittels. Ferner weist der Gerichtshof darauf hin, dass die Mischfutterhersteller durch die geänderte Richtlinie gehalten sind, den Kontrollbehörden alle Dokumente, die die Zusammensetzung der Futtermittel betreffen, auf Anforderung zur Verfügung zu stellen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Verband Tiernahrung e.V. (DVT) Pressestelle Beueler Bahnhofsplatz 18, 53225 Bonn Telefon: (0228) 975680, Telefax: (0228) 9756868

(sk)

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