Europäische Naturschutzpolitik geht weit übers Ziel hinaus / FFH-Umsetzung bringt Arbeitsplätze in Gefahr und führt zu Bürokratie-Dschungel / Waldbesitzer empört über Folgen und Gefahren des EuGH-Urteils für die ordnungsgemäße Forstwirtschaft
(Berlin) - Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Deutschland erhält nun die Rechnung für seine großzügige Zustimmung zu europäischen Richtlinien in Brüssel. Die Naturschutzpolitiker sind in den vergangenen Jahren zu lax mit dem scharfen Schwert der FFH-Richtlinie umgegangen und haben den Anspruch von rund 2 Millionen Waldbesitzern auf verlässliche Rahmenbedingungen in der Forstwirtschaft sträflich vernachlässigt, sagte die Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e. V. (AGDW), Dr. Ute Seeling, in Berlin.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Januar entschieden, daß die sog. Landwirtschafts-klausel des Bundesnaturschutzgesetzes nicht mit dem Wortlaut der FFH-Richtlinie vereinbar sei. Danach wurde die ordnungsgemäße forstwirtschaftliche Bodennutzung nicht als Eingriff in Natur und Landschaft angesehen. Ein fatales Versäumnis der Verantwortlichen, hier Rechtssicherheit für die Betriebe durch abgesicherte gesetzliche Formulierungen zu schaffen.
Nach Ansicht der Waldbesitzer droht den nach Recht und Gesetz, also nachhaltig und ordnungsgemäß, wirtschaftenden Forstbetrieben durch diese Rechtsprechung des EUGH eine Kriminalisierung. Dr. Seeling befürchtet, daß die durch das Urteil notwendige Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes zu einer Diskriminierung der deutschen Forstbetriebe gegenüber den anderen europäischen Staaten führen wird. Die meisten anderen europäischen Staaten haben nämlich die FFH-Richtlinie in dem vom EuGH angemahnten Passus auch noch nicht umgesetzt, sind aber nicht verklagt worden. Wenn die anderen EU-Staaten realisieren, wie weitgehend die Land- und Forstwirtschaft eingeschränkt werden, wenn der genaue Wortlaut aus Art. 12 der FFH-Richtlinie umgesetzt wird, wird sich eine Welle des Protestes durch die Europäische Union ziehen, warnt Dr. Seeling. Die AGDW setzt sich daher für eine Änderung der FFH-Richtlinie ein, damit die Potentiale für Innovation und Arbeitsplätze, die der nachwachsende Rohstoff Holz in Deutschland bietet, auch tatsächlich genutzt werden können.
Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V., Haus der Land- und Ernährungswirtschaft
Pressestelle
Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin
Telefon: (030) 31807923, Telefax: (030) 31807924
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