Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)
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Europäische Sozialpolitik muss Recht der kommunalen Selbstverwaltung achten / Eine europäische Sozialpolitik kann nur auf den sozialen Strukturen der Mitgliedstaaten aufbauen

(Berlin) - Der Europaausschuss des Deutschen Städte- und Gemeindebundes hat sich mit den Auswirkungen des europäischen Sozialrechts und der europäischen Sozialpolitik auf die kommunale Selbstverwaltung in Deutschland befasst. „Wir anerkennen das Ziel der Europäischen Union, den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu fördern und eine ausgewogene und nachhaltige Entwicklung der EU herbeizuführen“, betonte der Vorsitzende des Europaausschusses des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) Ratsmitglied Günter Thum, Rheine, heute (9. Mai 2008) in Stuttgart. Diese muss aber die aus dem Selbstverwaltungsrecht folgenden sozialen Gestaltungsspielräume der Kommunen anerkennen. Eine einheitliche europäische Sozialgesetzgebung und Standardisierung lehnt der Ausschuss aber nachdrücklich ab.

Die Diskussion über den Stellenwert des europäischen Sozialrechts und der Sozialpolitik in Europa sind für die Kommunen in Deutschland von großer Bedeutung. Die Aufgaben der sozialen Daseinsvorsorge bilden neben den Infrastrukturleistungen der Ver- und Entsorgung den Schwerpunkt kommunaler Aufgabenwahrnehmung und umfassen neben den Leistungen der sozialen Fürsorge, die Gesundheits-, Behindertenhilfe und –pflege sowie die Bildung und Erziehung. Die Aufgabenerfüllung ist eingebettet in gewachsene kommunale Strukturen, die Orts- und Bürgernähe ermöglichen. Darüber hinaus sind in die Leistungserbringung in Deutschland vielfach Träger der Freien Wohlfahrtspflege eingebunden.

„Diesen Besonderheiten muss eine europäische Sozialpolitik Rechnung tragen“, erklärte Thum. Soziale Daseinsvorsorge ist in Deutschland untrennbar mit dem Subsidiaritätsprinzip und dem Recht der kommunalen Selbstverwaltung verknüpft. Im Vordergrund gemeindlicher Sozialpolitiker stehen die Stärkung des eigenverantwortlichen Handelns des Einzelnen und die Übernahme von Verantwortung für Mitmenschen. Dies kann nur auf örtlicher Ebene gestaltet werden und entzieht sich europäischen Standardisierungen. So verkennt die EU, dass soziale Dienste mehr sind als die Versorgung im Krisenfall oder Bedürftigkeit.

In diesem Zusammenhand forderte der Europaausschuss eine den sozialen Dienstleistungen gerecht werdende Weiterentwicklung des europäischen Beihilferechts. Die sozialen Dienste sind in hohem Maße auf Finanzmittel der öffentlichen Hand angewiesen, um ihren Versorgungsauftrag nachhaltig erfüllen und sich weiterentwickeln zu können. Unbefriedigend bleibt insbesondere die Weigerung der EU-Kommission, die Kriterien für die Beurteilung der Binnenmarktrelevanz strittiger Maßnahmen offen zu legen und auf die Entscheidung im Einzelfall zu verweisen. Auch macht im Sozialbereich die Beschreibung des öffentlichen Auftrages Schwierigkeiten. So wird man nicht ernsthaft verlangen können, dass für jede Teilleistung eines Krankenhauses, z.B. bestimmte Operationen, ein konkreter öffentlicher Auftrag verlangt werden muss. Der Europaausschuss fordert die EU auf, die sozialen Dienstleistungen klar von den wirtschaftlichen Dienstleistungen abzugrenzen.

„Wir stehen für einen europäischen Integrationsprozess, der eine Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts der Mitgliedsstaaten und ihrer Einwohnerinnen und Einwohner fordert. Es kann aber nicht um die Schaffung einer einheitlichen europäischen Sozialgesetzgebung gehen. Hierfür ist die Europäische Union nicht nur zu groß und zu heterogen, um einen Wohlfahrtsstaat nach nationalem Muster bilden zu können, sondern dieses würde auch zwangsläufig zu einer Beeinträchtigung der kommunalen Selbstverwaltung und der damit verbundenen Gestaltungsmöglichkeiten kommunaler Sozialpolitik führen“, erklärte Thum abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Franz-Reinhard Habbel, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: (030) 773070, Telefax: (030) 77307200

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