Europäische Zeitungsverleger kritisieren Regierungspläne für neues Urhebervertragsgesetz
(Brüssel/Berlin) - Die Zeitungsverleger in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben die Pläne der Bundesregierung für ein neues Urhebervertragsgesetz scharf kritisiert. Es sei nicht nachvollziehbar, warum die Bundesregierung mit kollektiven Vergütungsregeln (§ 36 des Regierungsentwurfs) ein Instrumentarium einführen wolle, das im Widerspruch zum europäischen Wettbewerbsrecht stehe, heißt es in einem Brief des in Brüssel ansässigen Europäischen Zeitungsverlegerverbands (ENPA) an Bundeskanzler Gerhard Schröder.
Wenn staatliche Institutionen für ganze Branchen Einkaufskonditionen festsetzten, verstoße dies gegen Artikel 81 des EG-Vertrags. Damit würde in Europa ein Präzedenzfall für einen staatlichen Eingriff in die Vertragsfreiheit der Marktpartner geschaffen. "Die europäischen Verleger lehnen dirigistische Maßnahmen dieser Art ab", heißt es in dem Brief an den Kanzler. Die Mitglieder der ENPA befürchten, dass das neue Urhebervertragsrecht sich zumindest mittelbar in allen europäischen Staaten negativ auswirken könnte. Die ENPA hob hervor, dass die EU-Kommission seit einigen Monaten an einem Gutachten zur Frage des Urhebervertragsrechts und seiner wirtschaftlichen Praxis arbeite. Um so wunderlicher sei es, dass die Bundesregierung die Ergebnisse dieses Gutachtens nicht abwarte, sondern einen nationalen Alleingang unternehme.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV)
Markgrafenstr. 15
10969 Berlin
Telefon: 030/7262980
Telefax: 030/726298299
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