Pressemitteilung | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)

Europäisches Auto-Notrufsystem eCall: / Warnung vor Daten-Monopol der Autohersteller

(München/Berlin/Bonn) - Der ADAC, der Verbraucherzentrale Bundesverband, das deutsche Kraftfahrzeuggewerbe und die deutsche Versicherungswirtschaft warnen davor, dass mit der europaweiten Einführung des Auto-Notrufsystems eCall ein Daten-Monopol für Autohersteller geschaffen werden könnte. Vor den morgigen Beratungen der EU-Institutionen zur eCall-Gesetzgebung bekräftigen die Verbände daher ihre Forderung, die Autohersteller gesetzlich zum Einbau einer standardisierten und offenen Schnittstelle für den Datentransfer zu verpflichten. Mit einer solchen Schnittstelle können die Autofahrer frei entscheiden, an wen sie ihre Fahrzeugdaten übermitteln: an Autohersteller, Versicherer, Kfz-Betriebe, Mobilitätsdienstleister oder Automobilclubs.

Wahlfreiheit des Verbrauchers sicherstellen

Nur wenn die Autofahrer die Kontrolle über ihre Daten behalten, können sie sich für das jeweils beste Angebot und für den von ihnen bevorzugten Dienstleister entscheiden. Hätten die Autohersteller alleinigen Zugang zu den Daten, könnten sie andere Dienstleister ausschließen und einzelne Märkte dauerhaft abschotten. Ein derart eingeschränkter Wettbewerb würde langfristig zu höheren Kosten für die Autofahrer führen, warnen die Verbände.
eCall-Technik ermöglicht zahlreiche Zusatzdienste
Das eCall-System soll zukünftig bei einem schweren Unfall automatisch den Rettungsdienst alarmieren und die Position des Autos sowie die letzte Fahrtrichtung an die Rettungsleitstelle übermitteln. Ziel ist es, den Zeitraum zwischen einem Unfall und dem Eintreffen der Rettungskräfte auf ein Minimum zu reduzieren. Die Verbände unterstützen die Einführung eines solchen Systems, denn es hilft Leben zu retten und die Verletzungsfolgen eines Unfalls zu mindern.

Gleichzeitig sehen sie im ursprünglichen Verordnungsvorschlag der EU-Kommission aber die Gefahr von unbeabsichtigten Nachteilen für die Verbraucher und andere Interessengruppen wie Versicherungen, Kfz-Betriebe oder Automobilclubs. Denn: Die Technik des eCalls kann auch zu anderen Zwecken genutzt werden, etwa für die schnelle Hilfe bei einer Panne, für Ferndiagnosen oder für die Ortung des Fahrzeugs nach einem Diebstahl. Bei einem Daten-Monopol könnten die Autofahrer nur die Dienste nutzen, die vom jeweiligen Autohersteller angeboten werden. Die Autobauer könnten ihre Kunden nach einem Unfall bevorzugt in eigene Niederlassungen lotsen, entsprechende Angebote von Kfz-Betrieben blieben unberücksichtigt. Gleiches gilt auch bei einer Panne: Dem Autofahrer würden nur die Pannenhilfsdienste der Autohersteller angeboten - der Service anderer Marktteilnehmer, z. B. von Automobilclubs oder den Anbietern von Autoschutzbriefen würden dem Autofahrer vorenthalten.
Bereits im Februar hatte sich das Europäische Parlament für eine diskriminierungsfrei zugängliche Schnittstelle ausgesprochen. Ab morgen verhandeln Parlament, Kommission und die italienische Ratspräsidentschaft im Trilog-Verfahren über die streitigen Details der eCall-Gesetzgebung.

Quelle und Kontaktadresse:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) Pressestelle Wilhelmstr. 43 / 43 G, 10117 Berlin Telefon: (030) 20205000, Fax: (030) 20206000

(sy)

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