Pressemitteilung | Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA)

Europäisches Lieferkettengesetz: "EU muss Grenzen des Mittelstands berücksichtigen!"

(Brüssel/Frankfurt) - Das Europaparlament diskutiert über die künftige Gesetzgebung zur nachhaltigen Unternehmensführung. Dazu sagt VDMA-Präsident Karl Haeusgen:

"Ein EU-Lieferkettengesetz, wie es die EU-Kommission derzeit erarbeitet, muss unbedingt für die mittelständischen und häufig familiengeführten Unternehmen handhabbar und umsetzbar sein. Daher ist es wichtig, dass EU-Parlament und EU-Kommission über die Auswirkungen eines europäischen Lieferkettengesetzes auf den internationalen Handel debattieren. Die Maschinen- und Anlagenbauer achten die Menschenrechte. Zugleich könnten unrealistische Anforderungen an Sorgfaltspflichten in der Lieferkette gerade international vernetzte Mittelständler zum Rückzug aus bestimmten Märkten bewegen, um Risiken zu vermeiden. Damit würde man der globalen Durchsetzung von Menschenrechten keinen Dienst erweisen - im Gegenteil. Darüber hinaus wäre auch die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen gefährdet.

Einheitliche Regeln zur nachhaltigen Unternehmensführung in Europa sind sinnvoll, um einen Flickenteppich von unterschiedlichen nationalen Vorgaben zu verhindern. Die Sorgfaltspflicht muss sich auf das beschränken, was die Unternehmen kontrollieren können und wo es ein offensichtliches Risiko in der Lieferkette gibt. Eine Begrenzung der Sorgfaltspflicht auf die erste Stufe der Lieferkette wäre eine denkbare Lösung, um die gesetzlichen Anforderungen für Mittelständler handhabbarer zu machen. Nur so kann die Industrie etwas bewirken und ihren Beitrag zu nachhaltiger Unternehmensführung weiter steigern."

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA) Holger Paul, Leiter Kommunikation Lyoner Str. 18, 60528 Frankfurt am Main Telefon: (069) 66030, Fax: (069) 66031511

(sf)

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