Pressemitteilung | Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.V. (bad) - Bundesgeschäftsstelle

Exklusive Wahlmöglichkeit der Vergütungssystematik für bad und ABVP Dienste in Baden-Württemberg

(Essen) - Erstmalig in Baden-Württemberg, haben die Mitgliedsbetriebe des bad und des ABVP die Möglichkeit, in der häuslichen Krankenpflege zwischen zwei Vergütungssystematiken frei zu wählen. Es handelt sich dabei um eine bundesweite Premiere, da die Kostenträger Parallelverträge bisher ablehnten. Dieses Ergebnis ist ein Erfolg gemeinsam geführter Verhandlungen des Landesverbandes Baden-Württemberg des Bundesverbandes Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. und des Arbeitgeber- und BerufsVerbandes Privater Pflege e.V. (ABVP). Die Vereinbarungen, die mit dem Verband der Angestelltenkrankenkassen (VdAK) für die häusliche Krankenpflege geschlossen wurden gelten ab sofort.

Die Wahlmöglichkeit besteht zwischen der bisherigen pauschalen Vergütungssystematik, die um die Anleitung zur Behandlungspflege sowie um die Anleitung zur Grundpflege ergänzt wurde und einer Vergütung nach dem so genannten „Drei-Kategorienmodell.“ Das Drei-Kategorienmodell sieht drei unterschiedliche Preise je nach Aufwand der Leistung vor.

Zum bisherigen Pauschalsystem erläutert Curd-Jürgen Bierhinkel, Verhandlungsführer des bad Baden – Württemberg.: „Mitgliedsbetriebe, die weiter nach dem bisherigen, nun jedoch erweiterten Vergütungssystem verfahren wollen, können die neuen Leistungen automatisch ab dem 01.10.2006 zusätzlich abrechnen.“

Zu der vertraglichen Variante des Drei-Kategorienmodell stellte Dieter Bettendorf, stellvertretender Vorsitzender des ABVP, klar: „Dieses neue Abrechnungssystem gilt für Mitgliedsbetriebe ab dem 01.10.2006 nur sofern sie es wünschen. Damit wird der persönlichen Entscheidung jedes Dienstes Vorrang eingeräumt. Keinem wird eine Systematik aufgezwungen.“

Ulrich Kochanek, Hauptgeschäftsführer des bad e.V. betont weiter: „Der Vertragsabschluss ist ein gemeinsamer Erfolg des bad e.V. und des ABVP. Unsere Mitglieder haben nun die Möglichkeit, die Vergütungsvereinbarung unter unternehmerischen Gesichtspunkten frei auszuwählen – ein absolutes Novum in der Branche.“

Dem Vertragsschluss waren ausführliche Beratungen mit den Mitgliedsbetrieben voran gegangen. Beide Systematiken weisen Vorteile auf, die sich in den Diensten jedoch sehr unterschiedlich auswirken. So spricht für die bisherige Einheitspauschale die unbürokratische Anwendung. Für das neue „Drei-Kategorienmodell“ spricht, dass der jeweilige Aufwand preislich stärker berücksichtigt wird.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.V. (bad) Pressestelle Krablerstr. 136, 45326 Essen Telefon: (0201) 354001, Telefax: (0201) 357980

(sk)

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