Pressemitteilung | Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. (bpt)

Expertennetzwerk fordert bundeseinheitliche Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen

(Frankfurt am Main) - Warum eine bundesweit einheitliche Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Heimtiere unerlässlich ist, haben die Experten des Netzwerks "Kennzeichnung und Registrierung (K&R)" am vergangenen Dienstag im Rahmen eines Parlamentarischen Abends in Berlin erläutert. Nach einem Appell an die anwesenden Abgeordneten des Deutschen Bundestages, endlich die Notwendigkeit einer solchen Regelung zu erkennen präsentierten sie einen konzeptionellen Vorschlag zur zeitnahen einfachen Umsetzung.

Seit vielen Jahren fordern Fachleute von der Politik eine bundeseinheitliche Pflicht zur Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen. Eine solche Regelung würde erhebliche Verbesserungen in den Bereichen Tiergesundheit, Tierschutz, Rechtssicherheit und Vollzug, Verbraucherschutz, öffentliche Gesundheit und Wirtschaftlichkeit mit sich bringen. Nicht zuletzt könnte durch eine verpflichtende Rückverfolgbarkeit der illegale Welpenhandel erheblich eingedämmt werden. Dennoch gibt es in Deutschland im Gegensatz zu vielen anderen EU-Mitgliedstaaten bis heute keine einheitlich geregelte Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht. Und das, obwohl die Umsetzung schon mit wenig bürokratischem und finanziellem Aufwand möglich wäre.

"Tierärzte, die in ihren Praxen mit Hunden und Katzen arbeiten, setzen bei einer Vielzahl ihrer Patienten Transponder (so genannte "Mikrochips") und registrieren diese als selbstverständlichen Service" sagt Dr. Petra Sindern, bpt-Vizepräsidentin und Mitglied im Netzwerk. "Trotzdem werden wir fast täglich mit nicht gekennzeichneten Fundtieren konfrontiert. Fallen Behandlungskosten an, sind bisher die Kommunen verpflichtet, diese zu begleichen. Die Einführung einer bundeweit einheitlichen Vorschrift zum fachgerechtem Setzen eines Transponders durch Tierärzte und unmittelbarer Registrierung noch in der Praxis ermittelt den zahlungsverpflichteten Halter und entlastet sehr effektiv die öffentliche Hand", so Sindern. Die Kennzeichnung und Registrierung schafft außerdem Sicherheit für die Tierhalter, ihren Hausgenossen bei einer eventuellen Abgabe im Tierheim zurückzuerhalten. Nicht zuletzt erspart die Registrierung vielen Fundtieren den stressigen Transport ins Tierheim, da sie Dank eines europaweit agierenden Registerverbundes schnell identifiziert und direkt aus den Tierarztpraxen rückvermittelt werden können.

"Mit einer bundeseinheitlichen Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen könnten wir Vieles auf einmal erreichen", sagt Dr. Hans-Friedrich Willimzik, Landesbeauftragter für Tierschutz des Saarlandes und Leiter des Netzwerks "K&R". "Jetzt ist es an der künftigen Bundesregierung, unsere Forderung und den erarbeiteten Vorschlag zur Umsetzung zu überdenken und am Ende auch umzusetzen."
"Tierärzte erwarten also baldmöglich die bundesweite Verpflichtung, sowohl Hunde als auch Freigängerkatzen mit einem Transponder zu versehen und diesen mit den Daten des Besitzers zu registrieren" ergänzt Sindern.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. (bpt) Astrid Behr, Referatsleiterin Kommunikation Hahnstr. 70, 60528 Frankfurt am Main Telefon: (069) 6698180, Fax: (069) 6668170

(rs)

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