Extreme Kostenbelastung durch die Lkw-Maut / BGL aktualisiert Tabellen zur Berechnung der Kostenbelastung durch die Lkw-Maut
(Frankfurt am Main) - Der Bundesrat hat am 23. Mai 2003 die Mauthöheverordnung verabschiedet und damit die Mautsätze für die Lkw-Maut, die ab dem 31. August 2003 erhoben werden soll, festgelegt. Gegenüber den bisherigen Entwürfen wurde der durchschnittliche Mautsatz auf 12,4 Cent pro Autobahnkilometer ohne Harmonisierungsschritt vorübergehend festgesetzt. Erst nach der Einigung über Harmonisierungsschritte mit der EU-Kommission beabsichtigt die Bundesregierung, die Lkw-Maut auf durchschnittlich 15 Cent pro Kilometer anzuheben.
Die nun mehr verbindlich durch den Bundesrat festgesetzten Mautsätze führen zu einer eklatanten Kostenbelastung für das deutsche Transportgewerbe. Jeder nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen handelnde Transportunternehmer muss jetzt seine individuellen mautbedingten Zusatzbelastungen ermitteln und in die Kalkulation seiner Leistungen einfließen lassen, um nicht in Liquiditätsschwierigkeiten mit anschließender Insolvenz zu geraten. Für einen Lastzug im Fernverkehr mit einer durchschnittlichen Autobahnfahrleistung von 100.000 Kilometern im Jahr beträgt die durchschnittliche mautbedingte Zusatzbelastung 12.400 . Diese Belastung überfordert die Unternehmen in ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und muss nach Auffassung des BGL in den Märkten weiterbelastet werden. Ohne Ausgleich der Mehrkosten drohe das Aus für Tausende von Betrieben. Der BGL erwartet bei der derzeitigen Konstellation der Mauteinführung ohne den von der Politik zugesagten Harmonisierungsschritt den Verlust von bis zu 100.000 Arbeitsplätzen und mehrere Tausend Betriebsstillegungen / Insolvenzen.
Bereits Ende letzten Jahres hatte der BGL Tabellen vorgestellt, die in sehr übersichtlicher Form schrittweise die mautbedingten prozentualen Zusatzkosten ausweisen. Nach einer Aktualisierung dieser Tabellen auf die festgesetzten Mautsätze können diese auf der Homepage des BGL unter www.bgl-ev.de abgerufen werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)
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