Fachberater (DStV) ein neues Angebot Ihrer Steuerberaterverbände
(Berlin) - Der Trend ist deutlich: Die klassischen Aufgaben des Steuerberaters sind zwar noch die Grundlage vieler Kanzleien, sie werden jedoch im Laufe der Zeit immer weniger nachgefragt. Auch verschiedene Aspekte der Diskussion um das Achte Steuerberatungsänderungsgesetz machen deutlich, dass den Vereinbaren Tätigkeiten in Zukunft immer stärkere Bedeutung zukommen wird. In diesen Bereichen sehen sich die Berater jedoch starker Konkurrenz aus anderen Berufsgruppen ausgesetzt.
Anders als zum Beispiel für Fachanwälte gab es für die steuerberatenden Berufe bisher keine Möglichkeit, die von ihrer Kanzlei neben den Vorbehaltsaufgaben abgedeckten speziellen Beratungsfelder Mandanten gegenüber einprägsam darzustellen. Problematisch war außerdem, dass sich die Kammern unter Verweis auf § 43 StBerG schwer tun, private Fachberaterbezeichnungen zu akzeptieren. Dass diese Auffassung hinterfragt werden muss, zeigt der Artikel von Dr. Michael Kleine-Cosack in Die Steuerberatung Heft 2/07. Es ist zu hoffen, dass die Kammern in der nahen Zukunft den Nutzen solcher Spezialbezeichnungen für den Berufsstand erkennen und von ihrer bisherigen Haltung abweichen.
Mit der Einführung der Bezeichnung Fachberater (DStV) möchte der DStV helfen, zusätzliche Tätigkeitsfelder sichtbar zu besetzen. Im Rahmen der Vorbereitung durch einen Arbeitsstab des DStV wurde Wert darauf gelegt, ein einheitlich hohes Qualitätsniveau der Fortbildung sicherzustellen. Der ratsuchende Mandant, der sich zukünftig an einen Fachberater (DStV) wendet, kann davon ausgehen, dass dieser über eine fundierte theoretische Ausbildung sowie über solide praktische Erfahrungen in dem jeweiligen Fachgebiet verfügt.
Seit einiger Zeit bieten das DStI und einige Steuerberaterverbände Spezialisierungslehrgänge an, zum Beispiel in den Bereichen Sanierung und Insolvenzverwaltung oder Unternehmensnachfolge. Damit diese bundeseinheitlich vergleichbar sind und zu bundesweit anerkannten Bezeichnungen führen, hat der DStV die dieser Ausgabe beiliegenden Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von Fachberatern (DStV) entwickelt. Fortbildungsinstitute, die ihre Kurse entsprechend dieser Richtlinien gestalten und beim DStV akkreditieren lassen, machen deutlich, dass der Kurs einem übergeordneten bundeseinheitlichen Standard entspricht und bei erfolgreicher Absolvierung und Nachweis entsprechender praktischer Erfahrungen zum Erwerb der Bezeichnung Fachberater (DStV) führt. In mehreren Steuerberaterverbänden werden zur Zeit entsprechende Lehrgänge vorbereitet.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)
Pressestelle
Littenstr. 10, 10179 Berlin
Telefon: (030) 278762, Telefax: (030) 27876799
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen



