Fachgerichtsbarkeiten: Es gibt Alternativen zur Zusammenlegung
(Berlin) - Auf einer Fachtagung zur Zukunft der Arbeits- und Sozialgerichte mit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer am 24. April in Kassel: "Für eine Zusammenlegung der Gerichtsbarkeiten werden vorwiegend Kostengründe angeführt. Bislang liegen jedoch keine Nachweise darüber vor, dass eine Zusammenlegung der Fachgerichte die Auslastung oder gar die Effektivität erhöhen würde. Im Gegenteil: Modellrechnungen für die Zusammenlegung von Obergerichten in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zeigen, dass die Kosten weit höher sind als die Einsparungen.
Wer die grosse Kompetenz und Effizienz von Arbeits- und Sozialgerichten erhalten will, muss auch die Eigenständigkeit der Gerichtsbarkeiten bewahren. Alternativvorschläge zur Senkung der Kosten hat der DGB bereits vorgelegt. So könnten in so genannten Justizzentren beispielsweise Gebäude und Bibliotheken gemeinsam genutzt werden. Dies würde zu nachhaltigen Synergieeffekten und geringeren Kosten führen.
Die von der Bundesregierung beschlossene Option für die Bundesländer, bis 2008 besondere Spruchkammern für bestimmte sozialrechtliche Verfahren bei Verwaltungsgerichten einzusetzen, darf nicht dazu führen, die Eigenständigkeit der Arbeits- und Sozialgerichte zu gefährden. Für die Rechtsprechung in Deutschland wäre dies ein unverantwortlicher Rückschritt."
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin
Telefon: 030/24060-0, Telefax: 030/24060324
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