Fahrer sollen aus gesamtschuldnerischer Haftung für Maut entlassen werden
(Berlin) - Fahrer müssen aus der Haftung für nicht gezahlte Maut entlassen werden. Der Gesetzgeber ist in der Pflicht, hier zum Schutz des Fahrpersonals nachzubessern, forderte Rolf Büttner vom Bundesvorstand der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).
Nach dem Autobahnmautgesetz beträgt die Haftungssumme bis zu 20 000 Euro. Sind Halter oder Eigentümer des LKW beispielsweise durch Insolvenz nicht mehr greifbar, kann auch der Fahrer für die Mautschulden zur Kasse gebeten werden. Es kann nicht sein, dass im Zweifel der Fahrer auf so einer Summe sitzen bleibt, sagte Büttner. Die Fahrer müssten daher aus der gesamtschuldnerischen Haftung herausgenommen werden.
ver.di und die gewerkschaftliche Unterstützungseinrichtung GUV/Fakulta würden ihren Mitgliedern zwar uneingeschränkten Rechtsschutz gewähren. Dennoch sei es ratsam, vor Fahrtantritt zu prüfen, ob die Maut entrichtet wurde.
Quelle und Kontaktadresse:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V., Bundesvorstand
Harald Reutter, Pressestelle
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Telefon: 030/69560, Telefax: 030/69563956
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