Fahrrad- und Autoparkplätze werden gleichgestellt / ADFC begrüßt Novellierung des Baugesetzbuches
(Bremen) - Flächen für Fahrradparkplätze können und sollen künftig in kommunalen Bebauungsplänen vorab festgelegt werden. Das sieht die gerade erfolgte Novellierung des Baugesetzbuchs des Bundes vor. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) sieht darin einen großen Schritt in Richtung Stadt der kurzen Wege, die der Bund im Nationalen Radverkehrsplan als Leitbild verankert hat.
Die gleiche Vorsorge für Fahrrad- und Autoparkplätze ist überfällig, sagte der ADFC-Bundesvorsitzende Karsten Hübener. Wer eine moderne, sozial- und umweltverträgliche Nahmobilität auf diese Weise fördert, trägt erheblich zur Verbesserung der Fahrradnutzung im Alltag bei.
Die bisherige Rechtslage nach dem Baugesetzbuch (§ 9) sah es nicht ausdrücklich vor, in Bebauungsplänen Flächen für das Abstellen von Fahrrädern vorzusehen. Flächen für Autoparkplätze hingegen wurden immer vorab eingeplant. Der ADFC fordert Politik und Verwaltung auf, diese Möglichkeiten nun aktiv umzusetzen, und erwartet, dass die veränderte Rechtslage zu einer besseren Berücksichtigung der Interessen des Radverkehrs führt.
Quelle und Kontaktadresse:
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. , Bundesverband (ADFC)
Grünenstr. 120, 28199 Bremen
Telefon: 0421/346290, Telefax: 0421/3462950
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