Fahrzeugzulassung: Ab Oktober keine Briefe mehr / ADAC bedauert Reduzierung der Vorbesitzeranzahl
(München) - Wer ab dem 4. Oktober ein neues Fahrzeug anmeldet oder ein gebrauchtes umschreiben lässt, erhält die neuen EU-einheitlichen Fahrzeugpapiere ausgehändigt. Wie der ADAC meldet, gibt es dann statt Kfz-Brief und Kfz-Schein die zweiteilige Zulassungsbescheinigung. Teil 1 entspricht dem bisherigen Kfz-Schein und ist vom Fahrer mitzuführen, Teil 2 ersetzt den heute üblichen Kfz-Brief. Damit wurde in Deutschland eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 1999 umgesetzt. Eine Umtauschpflicht für Altfahrzeuge gibt es nicht.
Der ADAC begrüßt einerseits die Einführung der neuen Dokumente, weil sie fälschungssicherer sind als die alten. Andererseits bedauert er, dass künftig nur noch die beiden letzten Vorbesitzer aus den Papieren hervorgehen. In der Praxis hat sich gezeigt, dass es zum Nachweis von Manipulationen beim Verkauf des Fahrzeugs wichtig ist, alle früheren Besitzer zu kennen. Nur so ist es möglich, Tachomanipulationen oder Unfalleigenschaften aufzuklären und so die berechtigten Interessen der Besitzer zu befriedigen.
Die Mehrkosten für den Autofahrer aufgrund der aufwändigeren Herstellung der Papiere betragen pro Verwaltungsvorgang rund 70 Cent.
Quelle und Kontaktadresse:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC)
Am Westpark 8, 81373 München
Telefon: 089/76760, Telefax: 089/76762500
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