Faire Partnerschaft einfordern und leben
(Frankfurt am Main) - Die Kostensteigerungen durch die Mauterhöhung sind dauerhaft, die Kraftstoffpreissenkungen dagegen nur vorübergehender Natur. Der BGL rät deshalb, Kraftstoffpreisänderungen in separaten Preisgleitklauseln zu verankern. Die Mautmehrbelastungen gehören dagegen in die reguläre Transportpreiskalkulation.
Angesichts der Marktgespräche, in denen einzelne Auftraggeber anstreben, die derzeitig günstige Entwicklung der Kraftstoffkosten mit den Mautmehrkosten zu verrechnen, rät der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. in Frankfurt am Main dringend von einer derartigen "Mischkalkulation" ab. Mautmehrbelastungen, die je nach Schadstoffklasse mit 40 Prozent bis 90 Prozent ab 01. Januar 2009 zu Buche schlagen, gehören in jede reguläre Transportpreiskalkulation. Dagegen sind die sprunghaften Änderungen an den Kraftstoffmärkten in einer Preisgleitklausel zu verankern. Wenn die Kraftstoffkosten sinken, profitieren die Auftraggeber von einer Preisgleitklausel, so wie die Transportunternehmen den dringend notwendigen Ausgleich bei konjunktur- und weltmarktbedingten Kraftstoffpreissteigerungen erhalten.
Da Energieträger allenfalls kurzfristig eine Pause bei der Preisentwicklung einlegen, wäre es töricht, jetzt auf die Wirkung einer Dieselpreisklausel zu verzichten, um damit Mautmehrkosten zu kompensieren. Faire Partner halten diese wichtigen Kostenkomponenten auseinander und ziehen sich nicht über den Tisch. Wer sich jetzt auf das "Spiel" einlässt, sinkende Dieselpreise gegen Mautmehrkosten direkt aufzurechnen, begeht eine "Todsünde" in der Kalkulations- wie auch in der Preisgestaltung. Spätestens beim nächsten Wirtschaftsaufschwung oder bei erneuter Verknappung der Ölproduktion dürfte sich dieser Fehler existenzbedrohend rächen.
Quelle und Kontaktadresse:
																	Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)
Martin Bulheller, Leiter, Öffentlichkeitsarbeit und Wirtschaftsbeobachtung
Breitenbachstr. 1,  60487 Frankfurt am Main 
Telefon: (069) 79190, Telefax: (069) 7919227															
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