Pressemitteilung | Deutscher LandFrauenverband e.V. (dlv)
Anzeige

Familienleistungsgesetz ein richtiger Schritt auf einem noch langen Weg

Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzes zur Förderung von Familien und haushalts-nahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz) am 13. November 2008 erklärt Brigitte Scherb, Präsidentin des Deutschen LandFrauenverbandes e.V. (dlv):

Der Deutsche LandFrauenverband (dlv), als Vertreter der Frauen und ihrer Familien im länd-lichen Raum mit einer halben Million Mitglieder, begrüßt die Initiative der Bundesregierung, mit dem Familienleistungsgesetz Familien finanziell zu stärken. Trotzdem bringt uns dieses Gesetz noch lange nicht ans Ziel. Gerade wenn es um den Zugang von Bildung geht, müssen die Familien weiter entlastet werden.

Im ländlichen Raum spielen oft die Kosten für den Schulweg der Kinder eine Rolle bei der Entscheidung über den Besuch einer weiterführenden Schule. Eine steuerliche Absetzbarkeit dieser Kosten würde gerade auf dem Land die Chancengleichheit bei der Partizipation an Bil-dung der Kinder und Jugendlichen unterstützen. Der dlv ruft die Politik auf, diesen wichtigen Punkt nicht außen vor zu lassen.

Kinder und Jugendliche aus Familien, die von Hartz IV oder Sozialhilfe leben, sollen ein Schulbedarfspaket von 100 Euro pro Jahr erhalten. Allerdings nur bis Vollendung des 10. Schuljahres. Die Tatsache, dass die soziale Herkunft in Deutschaland über die Bildungschan-cen entscheidet, wird mit dieser Entscheidung weiter offensichtlich. Um eine echte Chancen-gerechtigkeit zu erreichen, dürfen die Unterstützungszahlungen nicht vor der Oberstufe en-den, sondern müssen bis zum Abitur fortgeführt werden. Hier muss in den nun anstehenden parlamentarischen Beratungen dringend nachgearbeitet werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher LandFrauenverband e.V. (dlv), Haus der Land- und Ernährungswirtschaft Lilo Schön, Leitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin Telefon: (030) 284492910, Telefax: (030) 284492919

Logo verbaende.com
NEWS TEILEN:

NEW BANNER - Position 4 - BOTTOM

Anzeige