Familienpolitik im Zentrum der Kommunen / Die Förderung von Familien und Kindern muss zum zentralen Leitbild der Politik in Bund, Ländern und Kommunen werden
(Berlin) - Für den Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) ist die Familienpolitik nicht zuletzt wegen der demographischen Entwicklung einer der entscheidenden kommunalen Standortfaktoren. Unser Gemeinwesen hat nur dann eine Zukunft, wenn wir die Familien in das Zentrum der Politik stellen. Ohne dauerhafte Finanzierung und starke Kommunen wird es aber keine bessere Familienpolitik geben, betonte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebund, Dr. Gerd Landsberg, heute anlässlich des Kindergipfels am Weltkindertag in Berlin.
Die Städte und Gemeinden leisten ihren Beitrag in ganz unterschiedlicher Weise. In vielen Kommunen gehört die lokale Familienpolitik zum Leitbild, das gemeinsam mit den Einwohnern entwickelt wird. In den Kommunen konkretisiert sich die Lebenssituation von Familien, betonte Landsberg die Bedeutung kommunaler Familienpolitik. Seien es die Angebote von Kindertagesbetreuung, die Gestaltung des Wohnortumfeldes, die Familienbildung und beratung, all dies werde in den Städten und Gemeinden gewährleistet. Die Kommunen können und wollen dabei nicht alle Maßnahmen selbst übernehmen, wichtig ist die Unterstützung familienorientierter Netzwerke. Praktische Familienfreundlichkeit ist damit keine Utopie in Zusammenarbeit mit den Partnern aus Politik, Wirtschaft und privaten Initiativen entstehen Projekte, die eine Kommune allein nicht bewältigen könnte, hob Landsberg hervor.
In diesem Zusammenhang wies Landsberg darauf hin, dass der Staat allein kein familienfreundliches Klima schaffen könne. Hier sei die Gesellschaft, jeder Einzelne gefordert.
Der quantitative und qualitative Ausbau der Kindertagesbetreuung ist ein wichtiger Baustein in der Familienpolitik. Kindertageseinrichtungen gewinnen nicht nur als soziale Erfahrungsräume für Kinder zunehmend an Bedeutung, sie werden auch zunehmend Orte, an denen Eltern und Kinder andere kennen lernen, sich mit anderen austauschen und soziale Netze knüpfen. Gerade bei Kindern mit Migrationshintergrund wird die Bildungsfunktion des Elementarbereichs immer wichtiger. Auch veränderte Familienstrukturen lassen den Bedarf an Betreuungsangeboten steigen.
Der notwendige Ausbau setzt jedoch voraus, dass Kommunen hierzu die notwendigen Finanzmittel erhalten. Bereits heute wenden die Kommunen ca. 13 Milliarden Euro für die Kinderbetreuung auf. Die aktuelle kommunale Finanzlage lässt ein weiteres Engagement nicht zu. Die Politik muss aufhören, den Bürgern die Illusion zu vermitteln, ohne ausreichende Finanzen können immer bessere Leistungen für Familien erbracht werden, sagte Landsberg. Eine nachhaltige Familienpolitik und die Verbesserung des Bildungsstandortes Deutschland werden nur gelingen, wenn die Politik dafür sorgt, dass die Kommunen finanziell in der Lage sind, diese Aufgabe zu übernehmen.
Dem DStGB ist bewusst, dass auf Grund der Haushaltslage von Bund, Ländern und Kommunen keine Ebene zusätzliche finanzielle Mittel aufbringen kann. In Deutschland werden für familienpolitische Leistungen bereits heute weit über 100 Milliarden Euro an unmittelbaren und mittelbaren Finanzhilfen ausgegeben. Nach Auffassung des DStGB müssen diese Familienhilfen auf ihre konkreten Wirkungen hin überprüft werden. Der DStGB unterstützt die Absicht der Bundesfamilienministerin, eine Analyse der Familienleistungen vorzunehmen, die Wirkungen der Leistungen zu überprüfen und sich im Anschluss daran die Frage zu stellen, mit welcher Art von Leistung man die familienpolitischen Ziele am optimalsten erreicht. Es ist sicherlich möglich, nicht unerhebliche Summen der heutigen Familienleistungen in die Förderung der Infrastruktur umzuwidmen. Ein Beispiel wäre die Umgestaltung des Ehegattensplittings, so das Geschäftsführende Präsidialmitglied Dr. Gerd Landsberg abschließend.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Franz-Reinhard Habbel, Leiter, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
Marienstr. 6, 12207 Berlin
Telefon: (030) 773070, Telefax: (030) 77307200
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