Familienunternehmen nicht benachteiligen / Erbschaftssteuer entscheidet über das Aus von Betrieben
(Berlin) - Die Erbschaftssteuerreform darf die Strukturen ländlicher Regionen nicht zerstören. Noch beteuern die führenden Köpfe der großen Koalition, dass bei Betriebsübergängen auf die nächste Generation die Erbschaftssteuer entfallen soll, wenn das Unternehmen über zehn Jahre lang fortgeführt wird. Es wird Zeit, dass aus den Beteuerungen Nägel mit Köpfen gemacht werden, so Gunther Hiestand, Vorsitzender des Bundes der Deutschen Landjugend (BDL), nach der Sitzung der Arbeitsgruppe zur Erbschaftssteuerreform. Dazu trafen sich am Freitag (6. Juli 2007) VertreterInnen der großen Koalition unter Leitung von Bundesfinanzminister Steinbrück und dem hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch.
Für den BDL ist die Klausel zur Unternehmensfortführung entscheidend. Die jetzige Regelung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen muss erhalten bleiben, so Gunther Hiestand, um Familienunternehmen einen Fortbestand zu sichern. Die Erbschaftssteuerreform ist notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die höhere Besteuerung von Barvermögen (als beispielsweise Immobilien) für verfassungswidrig erklärt hatte. Ohne grundlegende Änderung verfällt das geltende Recht Ende 2008.
Im Eckpunktepapier der Koalition heißt es, dass hohe Vermögensübertragungen entsprechend der Leistungsfähigkeit zum Steueraufkommen beitragen müssen. Das lässt viel Verhandlungsspielraum, stellt der BDL-Vorsitzende klar. Darum appelliere der Bund der Deutschen Landjugend an die EntscheidungsträgerInnen, landwirtschaftlich genutzte Flächen von höheren Erbschaftssteuern zu verschonen. Eine höhere Erbschaftssteuerzahllast für diese Flächen würde eine höhere Belastung der einzelnen Grundstücke und somit auch höhere Pachtpreise bedeuten. Die politisch Verantwortlichen müssen den hohen Wert der Landwirtschaft für die Gesellschaft in ihre Entscheidungen einfließen lassen, erklärt er. Schon heute sei die Erbschaftssteuer ein Wettbewerbsnachteil für deutsche LandwirtInnen, weil es in vielen EU-Ländern gar keine solche Steuer gebe.
Zudem sei in der Landwirtschaft wie bei klein- und mittelständischen Unternehmen nicht nur in den ländlichen Räumen die Betriebsübergabe innerhalb der Familie Normalität. Um die Versorgungsstruktur mit Handwerk und Lebensmitteln sowie Arbeitsplätze zu erhalten, muss die Aussetzung der Erbschaftssteuer bei Betriebsfortführungen gewährleistet bleiben. Nur auf diesem Weg haben die Familienbetriebe auf dem Land die Chance, auch weiter geführt zu werden und den ländlichen Raum attraktiv zu gestalten, so Gunther Hiestand.
Das Bundesverfassungsgericht fordert eine einheitliche Bemessungsgrundlage. Das ändert jedoch nichts daran, dass landwirtschaftlich genutzte Flächen oder das Betriebsvermögen eines Schreiners eine andere Besteuerung erfahren müssen als Barmittel, heißt es im BDL. Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums fordern wir die Länder- und Bundesfinanzminister dazu auf, Familienunternehmen in Handwerk und Landwirtschaft nicht stärker zu belasten. Wir brauchen eine Lösung, die die Forderungen des Bundesverfassungsgerichtes und unsere unter einen Hut bringt, so der Vorsitzende des Bundes der Deutschen Landjugend.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Deutschen Landjugend im Deutschen Bauernverband e.V. (BDL), Haus der Land- und Ernährungswirtschaft
Pressestelle
Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin
Telefon: (030) 31904-253, Telefax: (030) 31904-206
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